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Das Ende von “zu teuer” für Unternehmenssoftware?
Geht nicht gibt’s nicht: LLMs verändern nun die Herangehensweise von Untern... mehr ... 8. November 2024
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Neuigkeiten aus dem Bahnverkehr im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Was wurde gemeldet? Sind es gut... mehr ... 19. Oktober 2024
Die fachgerechte Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und bei der Gestaltung ihrer steuerlichen Verhältnisse sowie sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, und zwar im In- und im Ausland, insbesondere die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, die Hilfeleistung bei der Erfüllung der allgemeinen steuerlichen Pflichten, wie der Anfertigung von Steuererklärungen und der Aufstellung von Abschlüssen, die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die Vertretung in Rechtsbefehlsverfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die betriebswirtschaftliche Beratung, die Tätigkeit im Bereich betriebswirtschaftlicher Prüfungen und die Erteilung von Bestätigungsvermerken im Rahmen der rechtlichen Befugnisse, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschl. der treuhänderischen Verwaltung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs.3 StBerG, insbesondere Beratung in Steuersachen, -Hilfeleistung bei Buchführung, -Aufstellung von Jahresabschlüssen, -Betriebswirtschaftliche Beratung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Professionelle Hilfeleistung für den lohnsteuerlichen Bereich im Rahmen einer steuerlich geförderten Mitgliedschaft wird hier ihre Mitgliedschaft zum Vergnügen, Professionelle Hilfeleistung für den lohnsteuerlichen Bereich im Rahmen einer steuerlich geförderten Mitgliedschaft wird hier ihre Mitgliedschaft zum Vergnügen mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bert&Daiber sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer seit 2005 in Darmstadt. Die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft legt den Schwerpunkt liegt auf der Betreuung mittelständischer Unternehmen., Gegenstand der Partnerschaft und die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, Prüfung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Beratung und Vertretung in Steuersachen sowie allgemeine Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist die Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich der wirtschaftsberatenden, gutachtlichen und treuhänderischen Tätigkeit. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten durch ärztliche, pflegerische und medizinische Hilfeleistungen, die sie durch stationäre, teilstationäre und ambulante Untersuchungen und Behandlungen erbringt, der Erkennung, der Heilung und der Verhütung der Verschlimmerung von Erkrankungen der Atmungsorgane.
(3) Die Aufgaben gem. Abs. (2) werden insbesondere verwirklicht durch das Unterhalten und das Betreiben der Ruhrlandklinik Essen sowie den damit zusammenhängenden Einrichtungen.
(4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an gemeinnützigen oder mildtätigen Gesellschaften beteiligen, die ihrerseits Kliniken betreiben und unterhalten. Die Gesellschaft kann sich auch einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 AO bedienen und selbst Hilfsperson i.S.d. Vorschrift sein.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. §33 i.V.m. §57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. §57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
SCHWEEN und MONTEL || STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT mbH || KASSEL | Herzlich Willkommen bei der Steuerberatungsgesellschaft Schween · Montel Steuerberatungsgesellschaft mbH, In Kassel betreuen wir mit 20 qualifizierten Mitarbeitern private, meist inhaberge, Gegenstand der Partnerschaft waren die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.5.v. § 57 Abs. 4 Nr.1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung und Vertretung der Auftraggeber in ihren Steuersachen, Hilfeleistung bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten einschl. der Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen Steuerordnungswidrigkeit sowie bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von
Steuergesetzen bestehen einschl. der Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung, betriebswirtschaftliche Beratung der Auftraggeber einschl. der Erstellung von Analysen sowie Hilfe bei der Organisation des Rechnungswesens und der Unternehmensplanung, gutachtliche Tätigkeit und Vermögensverwaltung, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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