Hofmann Doris Steuerberatungsgesellschaft mbH
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs.3 StBerG, insbesondere Beratung in Steuersachen, -Hilfeleistung bei Buchführung, -Aufstellung von Jahresabschlüssen, -Betriebswirtschaftliche Beratung.
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