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Übernahme der Aufgaben eines Architekten, Generalplaners und eines Projektmanagers für Bauprojekte, einschließlich der Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen des Leistungsbildes der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Übernahme der Aufgaben eines Architekten, Generalplaners und eines Projektmanagers für Bauprojekte, einschließlich der Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen des Leistungsbildes der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Ausschließlich freiberufliche Durchführung von Architekten- und Ingenieurleistungen entsprechend den in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beschriebenen Leistungen sowie sämtliche im Rahmen dieses Architekten- und Ingenieurvertrages üblicherweise anfallenden sonstigen Arbeiten, insbesondere auch im Bereich der Stadt- und Bauplanung. Das Architekturbüro ist Mitglied der Architektenkammer Hessen und der Architektenkammer Berlin.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung von Dienstleistungen im Bauwesen, insbesondere die Objekt- und Tragwerksplanung sowie andere in der Honorarordnung für die Architekten und Ingenieure bezeichnete Leistungen sowie Prüfung von Bauunterlagen und Bauwerken.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Unternehmensberatung zur Einhaltung von Verhaltensregeln, Richtlinien und freiwilligen Kodizes in Finanzangelegenheiten, insbesondere die Bereiche des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes und deren einschlägigen Rechtsverordnungen. Des Weiteren erstellt das Unternehmen auf Honorarbasis Konzeptionen für Vermögensaufbau, -erhalt und -nachfolge. Damit ist keine Anlageberatung gemäß § 1 Abs.1 a Satz 2 Nr.1 a KWG verbunden, auch andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten entsprechend § 32 KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
ingenieurmäßige Untersuchung und Prüfung sowie Begutachtung von Bauwerken und Objekten wie Gebäuden, Brücken, Metall-, Beton- und Stahlbetonkonstruktionen aller Art, die Erbringung sämtlicher Ingenieurleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingeieure, die Plaung und Realisierung von Bauüberwachung und -aufsicht sowie die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, der Einsatz und Vermietung von Höhenarbeitsgeräten, die Erbringung der mit vorstehenden aufgaben zusammenhängenden Wartungs- und Servicearbeiten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Durchführung von Architekten- und Ingenieurleistungen entsprechend den in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beschriebenen Leistungen sowie sämtliche im Rahmen dieses Architekten- und Ingenieurvertrages üblicherweise anfallenden sonstigen Arbeiten, insbesondere auch im Bereich der Stadt- und Bauplanung. Eine gewerbliche Tätigkeit wird ausgeschlossen.
Schwerpunkte der Tätigkeiten sind:
- öffentliche Bauten und Hochschulen
- Verwaltungs- und Wohnungsbauten
- städtebauliche Projekte
- Teilnahme an Architekten-Wettbewerben
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024