ATELIER 30
Durchführung von Architekten- und Ingenieurleistungen entsprechend den in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beschriebenen Leistungen sowie sämtliche im Rahmen dieses Architekten- und Ingenieurvertrages üblicherweise anfallenden sonstigen Arbeiten, insbesondere auch im Bereich der Stadt- und Bauplanung. Eine gewerbliche Tätigkeit wird ausgeschlossen.
Schwerpunkte der Tätigkeiten sind:
- öffentliche Bauten und Hochschulen
- Verwaltungs- und Wohnungsbauten
- städtebauliche Projekte
- Teilnahme an Architekten-Wettbewerben
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