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Rittmannsperger Architekten, Architekten und Stadtplaner, Darmstadt/ Erfurt, Einbringung sämtlicher Architektenleistungen (Entsprechend den Berufsgrundsätzen des BDA und der Berufsordnung der Architektenkammer), insbesondere die Projektplanung und -ausführung auf den Gebieten der Objekt-, Orts- und Regionalplanungen sowie die Projektsteuerung und die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Forschungauf diesen Gebieten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Städtebau, Wohnungs- und Siedlungsbau, Innovative Planungsprozesse, Städtebauliche Gutachten, Hochbau, Projekte für Wohnhäuser, Hotel und Gastronomie, Kulturbau, Bauen im Bestand, Kommunikation, Beteiligungsprozesse, Urbane Projekte und kulturelle Intervention, Veranstaltungsmanagement, Forschung, Städtebauliche Forschungsprojekte, Machbarkeitsstudien.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. a) Der Verein erstrebt den Zusammenschluß aller
am Kleingartenwesen interessierten Bürger.
b) Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung
von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung
als Bestandteil des der Allgemeinheit zugäng-
lichen öffentlichen Grün ein.
c) Er ist parteipolitisch und konfessionell
neutral.
d) Insbesondere hat er unter Beachtung des Grund-
satzes der Gemeinnützigkeit die Volksgesund-
heit und Erziehung der Jugend zur Naturver-
bundenheit zur fördern.
2. a) Der Verein verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
b) Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
c) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungs-
gemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
d) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Darüber hinaus darf kein Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
gegünstigt werden.
3. Der Verein hat seine Anerkennung als gemein-
nützige Kleingärtnerorganisation zu bean-
tragen. Er hat seine Mittel ausschließlich zur
Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere
für Ausbau und Unterhaltung seiner Klein-
gartenanlage zu verwenden.
4. Der Verein hat sich im Einvernehmen mit dem
Vorstand zur Wahrnehmung kleingärtnerischer
Belange insbesondere dafür einzusetzen, daß
in den städtebaulichen Planungen entsprechende
Ausweisungen bzw. Festsetzungen von als Dauer-
kleingartengelände geeigneten Flächen in aus-
reichendem Umfange erfolgt.
5. Der Verein überläßt aus der ihm verfügbaren
Kleingartenanlage seinen Mitgliedern ent-
sprechend den Vorschriften dieser Satzung
Einzelgärten zur kleingärtnerischen Be-
tätigung.
6. Der Verein hat seine Mitglieder im Rahmen
seiner Möglichkeiten fachlich zu beraten und
zu betreuen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Unsere Schwerpunkte: Architektur,Altbausanierung,kommunale Beratung, Projektentwicklung, Wohnungsbau, Energieberatung, Speziell für Städte und Kommunen übernehmen wir städtebauliche Planungen und Beratungen, Projektleitung von städtebaulichen Förderprogrammen, Übernahme von Bürgerbeteiligungs- und Moderationsleistungen sowie Ausschreibung und Leitung von Auswahlverfahren (VOF).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Durchführung von Architekten- und Ingenieurleistungen entsprechend den in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beschriebenen Leistungen sowie sämtliche im Rahmen dieses Architekten- und Ingenieurvertrages üblicherweise anfallenden sonstigen Arbeiten, insbesondere auch im Bereich der Stadt- und Bauplanung. Eine gewerbliche Tätigkeit wird ausgeschlossen.
Schwerpunkte der Tätigkeiten sind:
- öffentliche Bauten und Hochschulen
- Verwaltungs- und Wohnungsbauten
- städtebauliche Projekte
- Teilnahme an Architekten-Wettbewerben
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024