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Australia and New Zealand Banking Group Ltd. Niede
Bankgeschäfte gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-5 und Nr. 7-9 des Kreditwesengesetzes. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Bankgeschäfte gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-5 und Nr. 7-9 des Kreditwesengesetzes. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Förderung des Vertriebs von Versicherungsprodukten im Personenversicherungsgeschäft. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland zu allen Geschäften im Interesse des Gesellschaftszwecks berechtigt, mit Ausnahme von
Bankgeschäften im Sinne von § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Abwicklung von messtechnischen Aufgaben im Bau- und Verkehrswesen und in verwandten Gebieten. Hierzu gehören Beratung und Dienstleistungen in diesem Bereich, das Planen und Herstellen von messtechnischen Anlagen. Die Beratung sowie Planung und Überwachung von Maßnahmen auf den Gebieten der thermischen Bauphysik, des Schallschutzes einschließlich des dazugehörigen Immissionsschutzgesetzes und der Raumakustik sowie der Durchführung zugehöriger messtechnischer Überprüfungen. Beratung, Planung und Bauleitung im konstruktiven Ingenieurbau, im Straßen-, Brücken- und sonstigen Verkehrswege- und im Landschaftsbau sowie das Erbringen sonstiger Ingenieurleistungen jeglicher Art im Bau- und Verkehrswesen; die Beratung, die Planung u. Bauleitung bei Aufgaben der technischen Bauwerksausrüstung; die Objektplanung v. Ingenieuerbauwerken und verwandten Baumaßnahmen. Die Durchführung von Projektsteuerungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für den genannten Aufgabenbereich; Abwicklung von meßtechnischen Aufgaben im Bau- und Verkehrswesen und in verwandten Gebieten. Hierzu gehören Beratungen und Dienstleistungen in diesem Bereich, das Planen und Herstellen von meßtechnischen Anlagen sowie der An- und Verkauf von Erzeugnissen in diesem Bereich; die Durchführung von Umweltberatungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen unter Berücksichtigung biologischer, ökologischer und technischer Belange; die Entwicklung von Systemen zur Reduzierung von physikalischen Emmisionen wie z.B. Schall, Erschütterungen usw.; das Erbringen von EDV- Dienstleistungen im Hardware- und Softwarebereich. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume,
- die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge,
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen an Kapitalgesellschaften oder Investmentaktiengesellschaften, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, und von öffentlich angebotenen Anteilen an und von verbrieften Forderungen gegen Kapitalgesellschaften oder Kommanditgesellschaften,
- Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes,
- die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte,
- die Vermittlung von Strom- und Gasverträgen aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Kaufverträgen aller Art, Sachwertanlagen aller Art, Gold-, Bunt- und Edelmetallen aller Art, Edelsteine aller Art, Sparverträgen aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Windkraftanlagen, Biogasanlagen, weiteren Energieerzeugungsprodukten und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Wasseraufbereitungsanlagen, Umwelttechnik und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Gesundheitstechnik, Kosmetika, Nahrungsergänzungen und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Kraft- und Nutzfahrzeugen aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, - Vermittlung und Handel von Vertriebs- und Marketinglizenzen und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, - Vermittlung und Durchführung von Schulungen, Seminaren aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, - Vermittlung und Durchführung von Events, Veranstaltungen aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Sonstige genehmigungspflichtige Geschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Offizielle Homepage der Deutschen Kart-Meisterschaft!, Zweck, Ziele und Aufgaben des Vereins sind:
1. Der DMSB übt die Sporthoheit für den Automobil- und Motorrad-Sport für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus und vertritt den deutschen Automobil- und Motorrad-Sport international als Mitglied in FIA (Federation Internationale de l'Automobile) und FIM (Federation Internationale Motocycliste).
2. Der DMSB wahrt die Belange seiner Mitglieder und der diesen angehörenden Motorsportler in Staat und Gesellschaft, in nationalen Sportorganisationen, insbesondere dem DSB (Deutschen Sportbund) sowie gegenüber den Medien und der Wirtschaft. Er führt seine Aufgaben in parteipolitischer und konfessioneller Neutralität durch.
3. Der DMSB überwacht die Durchführung des Motorsports im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln. Hierzu erkennt der DMSB die Verbandsstatuten, Sportgesetze und -gerichtsbarkeiten von FIA, FIM und DSB an und unterwirft sich diesen. Er verwirklicht dieses Ziel u.a. durch die Aufstellung, Durchsetzung und Überwachung einheitlicher Sportregeln für Automobil- und Motorrad-Sport in Übereinstimmung mit den von FIA, FIM, UEM sowie DSB aufgestellten Statuten und Sportgesetzen. In Ausübung seiner satzungsmäßigen Aufgaben führt der DMSB die Sportgerichtsbarkeit durch und erläßt Verbandsordnungen mit verbindlicher Wirkung für seine Mitglieder.
Der DMSB verpflichtet sich, die Verwendung von Doping-Substanzen im Motorsport zu verbieten und das Doping mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Als gemeinschaftliche Orientierung zur Bekämpfung des Dopings im Bereichdes DSB übernimmt der DMSB die Rahmen-Richtlinien des DSB, wobei weitergehende Bestimmungen der internationalen Motorsportorganisationen (FIA,FIM,UEM) unberührt bleiben.
4. Die Ausgabe von Lizenzen für die Teilnahme an den vorgenannten Prädikaten, Serien oder Veranstaltungen, sowie der internationalen Lizenzen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Durchführung von Bankgeschäften und/oder Finanzdienstleistungen, für die die Gesellschaft über die erforderliche Erlaubnis verfügt, insbesondere die Durchführung der folgenden Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG: - Pfandbriefgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr.1a KWG) mit Ausnahme von Schiffspfandbriefen und des Erwerbs von Schiffshypotheken und mit Ausnahme der Ausgabe von Flugzeugpfandbriefen und des Erwerbs von Registerpfandrechten nach § 1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen oder ausländischer Flugzeughypotheken, - Eigengeschäft (§ 32 Abs. 1a KWG) - Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG) - Factoring (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9) - Garantiegeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 KWG) - Kreditgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG) - Scheckeinzugsgeschäft, Wechseleinzugsgeschäft und Reisescheckgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Deutschland wird älter und lebt länger. Der Bedarf an verlässlicher Altersvorsorge steigt. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Optionen., Die Vermittlung von Versicherungen aller Art sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen, gewerblichen Räumen und Darlehen; die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden nicht vermittelt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand ist ferner die Anlageberatung i.S.d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Betrieb von Bank- und Finanzgeschäften aller Art mit Ausnahme des Investmentgeschäftes i.S. des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. Das Betreiben verwandter Geschäfte und die Übernahme gleichartige Unternehmen sind zulässig. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung von Privatpersonen in allen Finanzfragen. Ausgeschlossen sind genehmigungspflichtige Geschäfte im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen sowie Steuerberatertätigkeiten. Auch Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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