VALOVIS BANK AG
Die Durchführung von Bankgeschäften und/oder Finanzdienstleistungen, für die die Gesellschaft über die erforderliche Erlaubnis verfügt, insbesondere die Durchführung der folgenden Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG: - Pfandbriefgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr.1a KWG) mit Ausnahme von Schiffspfandbriefen und des Erwerbs von Schiffshypotheken und mit Ausnahme der Ausgabe von Flugzeugpfandbriefen und des Erwerbs von Registerpfandrechten nach § 1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen oder ausländischer Flugzeughypotheken, - Eigengeschäft (§ 32 Abs. 1a KWG) - Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG) - Factoring (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9) - Garantiegeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 KWG) - Kreditgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG) - Scheckeinzugsgeschäft, Wechseleinzugsgeschäft und Reisescheckgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG).
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