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HTW, WIRTSCHAFTSPRÜFUNG GMBH, WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT, KASSEL, ERFURT, Herzlich Willkommen bei der Steuerberatungsgesellschaft Schween · Montel · Fischer und Partner, In Kassel und Lutherstadt Eisleben betreuen wir mit 20 qualifizierten Mitarb, Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich
und berufsrechtlich zulässsigen Tätigkeiten gemäß
§ 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, Handels-
und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Kooperation mit
Schween Montel Fischer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft
Querfurter Straße 14
06295 Lutherstadt Eisleben
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung erlaubnisfreier Vertriebsleistungen für die Gesellschafterinnen. Hierzu gehört insbesondere die Akquise und Vermittlung vertragsbereiter Kunden an die Gesellschafterinnen und an mit diesen verbundene Unternehmen sowie die Pflege von Kundenbeziehungen. Ausgeschlossen ist eine Anlageberatung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die zweite Chance für Ihr Vermögen., Unternehmensberatung mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeite. Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Steuerberater Essen Rüttenscheid . AGS Steuerberatungsgesellschaft mbH - Kompetenz für Ihr Vertrauen, Gegenstand des Unternehmens sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr.1 StBerG, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Description, Gegenstand ist die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. insbesondere die steuerliche Beratung von Dritten und deren Vertretung in allen steuerlichen Angelegenheiten, die Erstellung von Gutachten, Wahrnehmung fremder Interessen sowie die treuhänderische Verwaltung, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Steuerberatungsgesellschaften zu beteiligen oder solche Unternehmen zu erwerben. Der Erwerb oder die Beteiligung an berufsfremden Unternehmen ist nicht möglich. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb eines Steuerberatungsbüros, Ausführung
aller gesetzlich und berufsrechtlich zugelassenen
Tätigkeiten gem. § 33 Steuerberatungsgesetz,
Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen,
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 III StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 IV Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Für Steuerberater zugelassenen Tätigkeiten nach §§ 33 und 57 ABs. 3 StBerG. 2. Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbaren Tätigkeiten. Dies sind insbesondere gewerbliche Tätigkeiten gemäß § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Übernahme von Projektmanagement und Beratung für Unternehmen der Druck-, Verpackungs- und Medienindustrie, Steuer- und Rechtsberatung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. §33 i.V.m. §57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. §57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024