Arns + Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 III StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 IV Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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