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Dicker Brocken für SVG Haste II
Der letzte Auftritt von SVG Haste II verlief enttäuschend. Vor heimischem Publikum setzte es eine 3... mehr ... 11. September 2024
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Der letzte Auftritt von SVG Haste II verlief enttäuschend. Vor heimischem Publikum setzte es eine 3... mehr ... 11. September 2024
Am Sonntag trifft die Reserve von TSV Westerhausen auf SuS Buer III 9-er. Anstoß ist um 12:30 Uhr. ... mehr ... 4. September 2024
Gegenstand ist die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 III StBerG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Steuerberatung, Buchführung und Ausführungen von Treuhandgeschäften, insbesondere die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. §57 III StBerG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 III StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 IV Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
I. die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den a) Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalgesellschaft, b) Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, c) Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, d) Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder an einer Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder eine Kommanditgesellschaft, für die eine Erlaubnis nach § 32 KWG nicht erforderlich ist.
II. die Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler,
III. der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften einschließlich der Beteiligung von börsennotierten Aktiengesellschaften im In- und Ausland
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na) mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand sind die für die Steuerberatungs-
gesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich
zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m.§ 57 III
StBerG.. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere
gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.§ 57 IV Nr. 1 StBerG.
wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
Die GmbH setzt die Geschäfte der 1979 gegründeten
Steuerberatungspraxis Klaus Brink und Monika Jagst
fort.
Es besteht Raum- und Personalunion mit der KBMJ
Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft mbH.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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