National-Bank AG
Der Betrieb von Bankgeschäften aller Art sowie das Erbringen von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben und zu errichten sowie alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern.
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