Immobilien I.W.A.
Vermittlung
a) des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum
Abschluß von Verträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und
Wohnungen,
b) von Darlehen,
c) des Erwerbs von Anteilscheinen einer
Kapitalanlagegesellschaft, ausländischen
Investmentanteilen, sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der
Anleger verwaltet werden, öffentlich angebotenen
Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder
Kommanditgesellschaft und von verbrieften
Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder
Kommanditgesellschaft.
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