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Der Caritasverband Darmstadt ist ein Wohlfahrts-
verband der katholischen Kirche.
Er ist eine selbständige Gliederung des Diözesan-
caritasverbandes Mainz, welcher seinerseits eine
selbständige Gliederung des Deutschen Caritas-
verbandes ist.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten durch ärztliche, pflegerische und medizinische Hilfeleistungen, die sie durch stationäre, teilstationäre und ambulante Untersuchungen und Behandlungen erbringt, der Erkennung, der Heilung und der Verhütung der Verschlimmerung von Erkrankungen der Atmungsorgane.
(3) Die Aufgaben gem. Abs. (2) werden insbesondere verwirklicht durch das Unterhalten und das Betreiben der Ruhrlandklinik Essen sowie den damit zusammenhängenden Einrichtungen.
(4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an gemeinnützigen oder mildtätigen Gesellschaften beteiligen, die ihrerseits Kliniken betreiben und unterhalten. Die Gesellschaft kann sich auch einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 AO bedienen und selbst Hilfsperson i.S.d. Vorschrift sein.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024