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Der sfd Kassel e.V. ist eine vom Bundesministerium anerkannte Entsendeorganisation im Bereich der Auslandsfreiwilligendienste und für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst., Der sfd Kassel e.V. ist eine vom Bundesministerium anerkannte Entsendeorganisation im Bereich der Auslandsfreiwilligendienste und für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Unternehmensberatung zur Einhaltung von Verhaltensregeln, Richtlinien und freiwilligen Kodizes in Finanzangelegenheiten, insbesondere die Bereiche des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes und deren einschlägigen Rechtsverordnungen. Des Weiteren erstellt das Unternehmen auf Honorarbasis Konzeptionen für Vermögensaufbau, -erhalt und -nachfolge. Damit ist keine Anlageberatung gemäß § 1 Abs.1 a Satz 2 Nr.1 a KWG verbunden, auch andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten entsprechend § 32 KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betätigung auf sämtlichen Arbeitsgebieten, die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich gemäß Paragr.2 in Verbindung mit Paragr.43a Absatz 4 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) zugelassen ist, insbesondere - die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen, - die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, - die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, - treuhänderische Tätigkeit einschließlich treuhänderischer Verwaltung . die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, - die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, - die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, - die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie - die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Geschäftsgegenstand ist die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeit, soweit der Auftraggeber seinen Sitz nicht in den neuen Bundesländern hat:
1. Vornahme von gesetzlich vorgeschriebenen sowie freiwilligen Jahresabschlußprüfungen.
2. Vornahme sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen.
3. Übernahme treuhänderischer Verwaltungen.
4. Beratung und Vertretung in steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten ausschließlich für Mandatsverhältnisse nach Ziffer 1-3.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024