Ihr Suchergebnis für Wesens in Essen
Leider ergab Ihre Suche keinen Treffer.
Vielleicht haben Sie sich vertippt? Passen Sie gegebenenfalls Ihren Suchbegriff an und
starten Sie eine neue Suche oder gehen Sie zurück zur Startseite.
Beratung von Personen und Firmen des nationalen und
internationalen Verkehrswesens im Bereich
weltweiter Versicherungen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Erbringung sämtlicher Dienst- und Serviceleistungen im Bereich des Kfz-Wesens, insbesondere Kauf und Verkauf von Automobilen, deren Wartung und Reparatur.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Handel und der Vertrieb mit und die Vergabe von Lizenzen gesetzlich geschützer Softwarepromme für die Anwendung im Bereich des Finanzierungswesens und des Kreditrisikomanagements, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten durch ärztliche, pflegerische und medizinische Hilfeleistungen, die sie durch stationäre, teilstationäre und ambulante Untersuchungen und Behandlungen erbringt, der Erkennung, der Heilung und der Verhütung der Verschlimmerung von Erkrankungen der Atmungsorgane.
(3) Die Aufgaben gem. Abs. (2) werden insbesondere verwirklicht durch das Unterhalten und das Betreiben der Ruhrlandklinik Essen sowie den damit zusammenhängenden Einrichtungen.
(4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an gemeinnützigen oder mildtätigen Gesellschaften beteiligen, die ihrerseits Kliniken betreiben und unterhalten. Die Gesellschaft kann sich auch einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 AO bedienen und selbst Hilfsperson i.S.d. Vorschrift sein.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Jegliche Leistungen in den Bereichen Beratung, Entwicklung und Begleitung von Unternehmen und Organisationen sowie Coaching und Management auf Zeit, vor allem auf dem Gebiet des Leistungs- und Veränderungs-Management im Bereich des Gesundheitswesens.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erwerb und der Verkauf auf eigene Rechnung von Vermögensanlagen aller Art, insbesondere auf dem Gebiet der Firmen- und Gesellschaftsbeteiligungen in Handel und Industrie, im Grundstückswesen sowie der Übernahme von Geschäftsführungs- und Beratungstätigkeiten für eigene und fremde Rechnung. Die Gesellschaft betreibt Beratung auf dem Gebiet des Managementwesens; erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Rechtberatungs -und Steuerberatungsgesetz sind ausgeschlossen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb bzw. die Betriebsführung von zentralen Sterilisationsanlagen zur Aufbereitung von Instrumenten und Geräten sowie die Erbringung von sonstigen Service- und Logistikleistungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung und Vertretung der Auftraggeber in ihren Steuersachen, Hilfeleistung bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten einschl. der Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen Steuerordnungswidrigkeit sowie bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von
Steuergesetzen bestehen einschl. der Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung, betriebswirtschaftliche Beratung der Auftraggeber einschl. der Erstellung von Analysen sowie Hilfe bei der Organisation des Rechnungswesens und der Unternehmensplanung, gutachtliche Tätigkeit und Vermögensverwaltung, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. a) Der Verein erstrebt den Zusammenschluß aller
am Kleingartenwesen interessierten Bürger.
b) Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung
von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung
als Bestandteil des der Allgemeinheit zugäng-
lichen öffentlichen Grün ein.
c) Er ist parteipolitisch und konfessionell
neutral.
d) Insbesondere hat er unter Beachtung des Grund-
satzes der Gemeinnützigkeit die Volksgesund-
heit und Erziehung der Jugend zur Naturver-
bundenheit zur fördern.
2. a) Der Verein verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
b) Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
c) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungs-
gemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
d) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Darüber hinaus darf kein Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
gegünstigt werden.
3. Der Verein hat seine Anerkennung als gemein-
nützige Kleingärtnerorganisation zu bean-
tragen. Er hat seine Mittel ausschließlich zur
Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere
für Ausbau und Unterhaltung seiner Klein-
gartenanlage zu verwenden.
4. Der Verein hat sich im Einvernehmen mit dem
Vorstand zur Wahrnehmung kleingärtnerischer
Belange insbesondere dafür einzusetzen, daß
in den städtebaulichen Planungen entsprechende
Ausweisungen bzw. Festsetzungen von als Dauer-
kleingartengelände geeigneten Flächen in aus-
reichendem Umfange erfolgt.
5. Der Verein überläßt aus der ihm verfügbaren
Kleingartenanlage seinen Mitgliedern ent-
sprechend den Vorschriften dieser Satzung
Einzelgärten zur kleingärtnerischen Be-
tätigung.
6. Der Verein hat seine Mitglieder im Rahmen
seiner Möglichkeiten fachlich zu beraten und
zu betreuen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024