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Bei Artemis sind Frauen seit vielen Jahren in Bewegung. Wir haben uns den Frauen, dem Sport und der Kultur verschrieben - schaut einfach mal rein!, Der Verein widmet sich der Entwicklung und Förderung
einer feministischen Sport- und Bewegungskultur.
Inhaltlicher Ausgangspunkt der Arbeit ist ein
erweiterter Sportbegriff, der auf die Alltags- und
Lebenswelt von Mädchen und Frauen in unserer Gesell-
schaft bezogen ist.
Der Verein will frauenbezogene Frauen ebenso wie
bewußt lesbisch lebende Frauen ansprechen und ihnen
einen Rahmen zur Entfaltung bieten.
Er wendet sich an Frauen, die das eigene lebendige
Selbst und andere Frauen an die erste Stelle setzen
und sich entscheiden, Frauen zu hegen und zu
unterstützen und ein lebendiges Ambiente zu
schaffen, in dem sie sich kreativ und unabhängig
bewegen können.
Er entwickelt Alternativen zu konventionellen
Vereinsstrukturen, indem er u.a. von jeder einzelnen
eine umfassende und unmittelbare Beteiligung an
Entscheidungsprozessen fordert.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb eines Metallhandwerksbetriebes mit dem Schwerpunkt Service und Reparaturarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang anfallenden unmittelbaren und mittelbaren Tätigkeiten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Ankauf von geschlachtetem Vieh oder Teilen davon, die Fabrikation von Wurst- und Fleischwaren, in diesem Zusammenhang die Durchführung jeglicher Tätigkeiten und Erbringung jeglicher Leistungen, die hiermit in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang stehen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
- Jugend- und Altenhilfe;
- Erziehung und Bildung ;
- Wissenschaft und Forschung;
- Kunst und Kultur;
- Umwelt- und Naturschutz.
im Rhein-Main-Gebiet. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Gebiets in der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden.
(2) Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben der Stiftung. Diese ergeben sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Stiftung kann die einzelnen Zwecke auch (mittelbar) durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen, indem für sie insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die in vorstehendem Absatz 1 genannten Zwecke beschafft werden (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024