reviersport.de
"Wiesbaden hat uns mit einfachsten Mitteln die Grenzen aufgezeigt"
Drittligist Rot-Weiss Essen blickt nach dem schwachen Saisonstart nach vorne. Wir haben mit Thomas E... mehr ... 15. September 2024
2 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Träger UnterstützungMit Mitteln"
Drittligist Rot-Weiss Essen blickt nach dem schwachen Saisonstart nach vorne. Wir haben mit Thomas E... mehr ... 15. September 2024
In Essen verändern sich gerade einige Angebote für Kinder und Jugendliche. Zwei Träger der Jugend... mehr ... 10. September 2024
Die Unternehmensberatung in den Bereichen Marketing und Kommunikation, insbesondere Planung, Erstellung und Durchführung von Werbemaßnahmen und -mitteln sowie die Vermittlung von Werbeträgern aller Art, sowie die Unternehmensberatung im Bereich Telekommunikation und Datenverarbeitung, der Vertrieb von Telekommunikationsleistungen und allen damit verbundenen Bereichen,insbesondere der Planung, Einrichtung und Betreibung von Telekommunikationsinfrastrukturen nebst Abrechnungssystemen, die Vermietung von Räumlichkeiten, internen Telekommunikationsnetzwerken und Serviceleistungen, von Serviceflächen und Servicedienstleistungen, sowie der Handel mit Telekommunikationsbandbreiten und Überkapazitäten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Offizielle Homepage der Deutschen Kart-Meisterschaft!, Zweck, Ziele und Aufgaben des Vereins sind:
1. Der DMSB übt die Sporthoheit für den Automobil- und Motorrad-Sport für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus und vertritt den deutschen Automobil- und Motorrad-Sport international als Mitglied in FIA (Federation Internationale de l'Automobile) und FIM (Federation Internationale Motocycliste).
2. Der DMSB wahrt die Belange seiner Mitglieder und der diesen angehörenden Motorsportler in Staat und Gesellschaft, in nationalen Sportorganisationen, insbesondere dem DSB (Deutschen Sportbund) sowie gegenüber den Medien und der Wirtschaft. Er führt seine Aufgaben in parteipolitischer und konfessioneller Neutralität durch.
3. Der DMSB überwacht die Durchführung des Motorsports im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln. Hierzu erkennt der DMSB die Verbandsstatuten, Sportgesetze und -gerichtsbarkeiten von FIA, FIM und DSB an und unterwirft sich diesen. Er verwirklicht dieses Ziel u.a. durch die Aufstellung, Durchsetzung und Überwachung einheitlicher Sportregeln für Automobil- und Motorrad-Sport in Übereinstimmung mit den von FIA, FIM, UEM sowie DSB aufgestellten Statuten und Sportgesetzen. In Ausübung seiner satzungsmäßigen Aufgaben führt der DMSB die Sportgerichtsbarkeit durch und erläßt Verbandsordnungen mit verbindlicher Wirkung für seine Mitglieder.
Der DMSB verpflichtet sich, die Verwendung von Doping-Substanzen im Motorsport zu verbieten und das Doping mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Als gemeinschaftliche Orientierung zur Bekämpfung des Dopings im Bereichdes DSB übernimmt der DMSB die Rahmen-Richtlinien des DSB, wobei weitergehende Bestimmungen der internationalen Motorsportorganisationen (FIA,FIM,UEM) unberührt bleiben.
4. Die Ausgabe von Lizenzen für die Teilnahme an den vorgenannten Prädikaten, Serien oder Veranstaltungen, sowie der internationalen Lizenzen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb der Franken-Apotheke, Verkauf von Arznei-
mitteln und anderen pharmazeutischen Artikeln
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und
Einzelhandel mit Baustoffen aller Art, Reinigungs-
mitteln, alternativen Kraftstoffen und Additiven,
Vermittlung von chemischen Produkten, Verkauf und
Vermietung von Baumaschinen sowohl national, als
auch international.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Führung eines werbetechnischen Handwerkbetriebes, sowie der Handel und der Vertrieb von werbetechnischen Mitteln im weitesten Sinne. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere werwirklicht durch die Pflege und Förderung des Amateursports. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch ausgaben, mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. a) Der Verein erstrebt den Zusammenschluß aller
am Kleingartenwesen interessierten Bürger.
b) Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung
von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung
als Bestandteil des der Allgemeinheit zugäng-
lichen öffentlichen Grün ein.
c) Er ist parteipolitisch und konfessionell
neutral.
d) Insbesondere hat er unter Beachtung des Grund-
satzes der Gemeinnützigkeit die Volksgesund-
heit und Erziehung der Jugend zur Naturver-
bundenheit zur fördern.
2. a) Der Verein verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
b) Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
c) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungs-
gemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
d) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Darüber hinaus darf kein Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
gegünstigt werden.
3. Der Verein hat seine Anerkennung als gemein-
nützige Kleingärtnerorganisation zu bean-
tragen. Er hat seine Mittel ausschließlich zur
Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere
für Ausbau und Unterhaltung seiner Klein-
gartenanlage zu verwenden.
4. Der Verein hat sich im Einvernehmen mit dem
Vorstand zur Wahrnehmung kleingärtnerischer
Belange insbesondere dafür einzusetzen, daß
in den städtebaulichen Planungen entsprechende
Ausweisungen bzw. Festsetzungen von als Dauer-
kleingartengelände geeigneten Flächen in aus-
reichendem Umfange erfolgt.
5. Der Verein überläßt aus der ihm verfügbaren
Kleingartenanlage seinen Mitgliedern ent-
sprechend den Vorschriften dieser Satzung
Einzelgärten zur kleingärtnerischen Be-
tätigung.
6. Der Verein hat seine Mitglieder im Rahmen
seiner Möglichkeiten fachlich zu beraten und
zu betreuen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand ist der Handel mit koscheren Lebens-
mitteln, Weinen, Spirituosen, die Herstellung
von koscheren Fleisch- und Wurstwaren.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die DMG e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
Zweck der DMG e.V. ist die Förderung der Erziehung.
Dieser Vereinszweck soll verwirklicht werden insbesondere durch die Förderung und Verbreitung der Montessori-Pädagogik entsprechend den Prinzipien der Association Montessori Internationale, so dass der Verein mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dem deutschen Erziehungswesen dient. Dies erfolgt durch Ausbildungskurse, bei denen die Pädagogik und Methode Maria Montessoris vermittelt wird, durch Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Vorträge, Kongresse, Veröffentlichungen) und durch die Unterstützung von Montessori-Einrichtungen.
Das Vermögen des Vereins dient ausschließlioch gemeinnützigen Zwecken. Den Mitgliedern fließen keine Gewinne oder Vermögensvorteile zu. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gelsenkirchen Bottrop Mülheim Oberhausen Gladbeck Hattingen Velbert Bochum Heiligenhaus Duisburg Herne Herten Wülfrath