computerwoche.de
Das Ende von “zu teuer” für Unternehmenssoftware?
Geht nicht gibt’s nicht: LLMs verändern nun die Herangehensweise von Untern... mehr ... 8. November 2024
1 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Stimmungen"
Geht nicht gibt’s nicht: LLMs verändern nun die Herangehensweise von Untern... mehr ... 8. November 2024
Bei Wagner Optik treffen exzellente Beratung und ein feines Gespür für Brillentrends auf höchste handwerkliche Präzision. Augenoptikermeister Ralf Wagner führt Brillenglasbestimmungen und ausführliche Sehfunktionsanalysen durch. Wir beraten Sie profession, Bei Wagner Optik treffen exzellente Beratung und ein feines Gespür für Brillentrends auf höchste handwerkliche Präzision. Augenoptikermeister Ralf Wagner führt Brillenglasbestimmungen und ausführliche Sehfunktionsanalysen durch. Wir beraten Sie professionell, individuell und freundlich. mehr ... zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Die Erstellung und der Verkauf von Software sowie An- und Verkauf von Hardware im EDV Bereich.
Erbringung von Ingenieurleistungen im Bauwesen auf den Gebieten der Projektsteuerung, Bauleitung und baureifen Planung in den Bereichen Konstruktiver Ingenieurbau und Straßenbau sowei Statische Berechnungen und Ausführungsplanungen im Konstruktiven Ingenieurbau (Brücken-, Hoch- und Tierbau); ferner die Erbringung anderer in der HOAI bezeichneten Leistungen und Begutachtung von Baukonstruktionen sowie der Prüfung von Bauunterlagen, soweit sie nicht im Rahmen baupolizeilicher Bestimmungen anfällt.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Offizielle Homepage der Deutschen Kart-Meisterschaft!, Zweck, Ziele und Aufgaben des Vereins sind:
1. Der DMSB übt die Sporthoheit für den Automobil- und Motorrad-Sport für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus und vertritt den deutschen Automobil- und Motorrad-Sport international als Mitglied in FIA (Federation Internationale de l'Automobile) und FIM (Federation Internationale Motocycliste).
2. Der DMSB wahrt die Belange seiner Mitglieder und der diesen angehörenden Motorsportler in Staat und Gesellschaft, in nationalen Sportorganisationen, insbesondere dem DSB (Deutschen Sportbund) sowie gegenüber den Medien und der Wirtschaft. Er führt seine Aufgaben in parteipolitischer und konfessioneller Neutralität durch.
3. Der DMSB überwacht die Durchführung des Motorsports im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln. Hierzu erkennt der DMSB die Verbandsstatuten, Sportgesetze und -gerichtsbarkeiten von FIA, FIM und DSB an und unterwirft sich diesen. Er verwirklicht dieses Ziel u.a. durch die Aufstellung, Durchsetzung und Überwachung einheitlicher Sportregeln für Automobil- und Motorrad-Sport in Übereinstimmung mit den von FIA, FIM, UEM sowie DSB aufgestellten Statuten und Sportgesetzen. In Ausübung seiner satzungsmäßigen Aufgaben führt der DMSB die Sportgerichtsbarkeit durch und erläßt Verbandsordnungen mit verbindlicher Wirkung für seine Mitglieder.
Der DMSB verpflichtet sich, die Verwendung von Doping-Substanzen im Motorsport zu verbieten und das Doping mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Als gemeinschaftliche Orientierung zur Bekämpfung des Dopings im Bereichdes DSB übernimmt der DMSB die Rahmen-Richtlinien des DSB, wobei weitergehende Bestimmungen der internationalen Motorsportorganisationen (FIA,FIM,UEM) unberührt bleiben.
4. Die Ausgabe von Lizenzen für die Teilnahme an den vorgenannten Prädikaten, Serien oder Veranstaltungen, sowie der internationalen Lizenzen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand ist die Vermittlung sowie der Ankauf von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, auch nach Aufteilung gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes im Rahmen der Vermittlung des An- und/
oder Verkaufes von Vermögensanlagen sowie der Abschluß von Treuhandverträgen im Rahmen dieser Tätigkeiten; weiter Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten und duchzuführen, dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte zu verwenden sowie Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten und durchzuführen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die gestalterische, technische und wirtschaftliche Planung von Bauvorhaben im Raum Hessen und Nordrhein-Westfalen (im folgenden "Vertragsgebiet"). Der Gegenstand der Gesellschaft unterliegt nicht den Bestimmungen des § 34c GeWo. Der Gegenstand der Gesellschaft hat in jedem Fall gegenüber der Bauherrschaft treuhänderische zu sein. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Eine Verwaltung mit den EigentümerInnen für die EigentümerInnen zur Werterhaltung und Wertverbesserung der Immobilie auf Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben zu fairen Konditionen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Golfglück.de ist die Website für Ihr erstes Golferlebnis. Ob in der Golf-Erlebniswoche oder beim Golferlebnis für 19 Euro. PLZ eingeben und starten!, Zweck des Verbandes ist
1. die Förderung und Regelung der Ausübung des
Golfsports in Deutschland.
2. Seine Aufgaben sind insbesondere
- Vertretung der Interessen des Golfsports in
Deutschland und im Ausland sowie die Pflege der
internationalen Beziehungen
- Festsetzung der Spiel- und Wettspielbestim-
mungen und der Golfregeln sowie die Überwachung
der Einhaltung dieser Bestimmungen und Regeln
- Durchführung von nationalen und internationalen
Meisterschaften und Länderspielen
- Aufstellung von Mannschaften im internationalen
Sportverkehr
- Förderung des Spitzensportes mit besonderem
Augenmerk auf die Jugend
- Förderung der Heranbildung geeigneter Ausbil-
dungskräfte für den Golfsport.
3. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittel-
bar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
4. Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zweck
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand der Gesellschaft ist Personalmanagement, d.h. Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Erhalt der vorgeschriebenen Erlaubnisurkunde sowie Vermittlung von Arbeitskräften. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Das Kultur Zentrum ist ein religiös und politisch
nicht gebundener gemeinnütziger Verein.
Der Verein befasst sich mit der regelmäßigen
Betreuung von türkischen Staatsangehörigen und der
Pflege des kulturellen Lebens.
Mitglied kann jeder werden, ungeachtet seiner
Staatsangehörigkeit, der gewillt ist die bestehenden
Bestimmungen zu respektieren.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gelsenkirchen Bottrop Mülheim Oberhausen Gladbeck Hattingen Velbert Bochum Heiligenhaus Duisburg Herne Herten Wülfrath