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Unternehmen

action 365 Stiftung Haus

Zweck der Stiftung ist - Menschen auf der Suche nach religiösen Werten und nach einer christlichen Spiritualität zu begleiten. - Internationale Kontakte mit Menschen anderer Völker, Religionen und Kulturen zu fördern. - Die Entwicklung und Verbreitung von Materialien für eine christliche Öffentlichkeitsarbeit im säkularen Raum zu fördern.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten für Menschen verschiedener Völker, Religionen und Kulturen - Ausarbeitung und Unterstützung von Konzeptionen für Bildungsmaßnahmen - Öffentlichkeitsarbeit durch das geschriebene und gestaltete Wort (z.B.: Plakate und Poster). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Dr. Martin Hackenberg

Die Kanzlei Dr. Hackenberg ist auf steuerrechtliche Beratungsthemen spezialisiert. Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen jeder Rechtsform, Privatpersonen, Stiftungen und Verbände sowie ihre Steuerberater., Fachanwalt für Steuerrecht. Anwalt Gesellschaftsrecht Kanzlei Dr. Hackenberg in Wiesbaden, Frankfurt. Wir sind Spezialisten bei Steuerstreitverfahren und Steuerstrafrecht. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Stiftung CITOYEN

(na), (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
- Jugend- und Altenhilfe;
- Erziehung und Bildung ;
- Wissenschaft und Forschung;
- Kunst und Kultur;
- Umwelt- und Naturschutz.
im Rhein-Main-Gebiet. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Gebiets in der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden.
(2) Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben der Stiftung. Diese ergeben sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Stiftung kann die einzelnen Zwecke auch (mittelbar) durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen, indem für sie insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die in vorstehendem Absatz 1 genannten Zwecke beschafft werden (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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