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Freie Ärzteschaft zur elektronischen Patientenakte: Keine Sicherheit, kein Mehrwert
Freie Ärzteschaft e.V.: Essen (ots) - Seit 2021 führt die Politik eine elektronische Patientenakte... mehr ... 16. Februar 2024
3 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Risiken"
Freie Ärzteschaft e.V.: Essen (ots) - Seit 2021 führt die Politik eine elektronische Patientenakte... mehr ... 16. Februar 2024
Ende Juni will die AfD offenbar einen Parteitag in Essen abhalten. Der Veranstalter versucht dem zu ... mehr ... 26. Januar 2024
Sicher, ein Spaziergang oder Ausstellungsbesuch sind für das erste Date denkbar. Die meisten verabr... mehr ... 23. November 2023
Homepage von FinRisk - Financial Risk Consulting und Training für Versicherungen und andere Kapitalsammelstellen: Beratung, Implementierung, Training, Beratung und Schulung Dritter in allen Fragen der finanziellen Unternehmensführung, vor allem im Management von Kapitalanlagen und von versicherungswirtschaftlichen Risiken, die Erstellung und der Verkauf von Software zur Unterstützung der finanziellen (Unternehmens-) Führung, die Vermittlung von Bank-, Beratungs- und Versicherungsdienstleistungen sowie auf eigene Rechnung der An- und Verkauf von Wertpapieren, Immobilien und Beteiligungen aller Art. Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Die erlaubnisfreie Beratung von Kreditinstituten hinsichtlich der Entwicklung, der Gestaltung sowie der Einsatzmöglichkeiten der derivativen und anderen Finanzinstrumenten zur Absicherung von Devisen-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken. Eine Vermittlung des Abschlusses von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von derivaten und anderen Finanzinstrumenten sowie des Nachweises entsprechender Abschlußmöglichkeiten für solche Geschäfte ( Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a) Satz 2 Ziff. 1 KWG) findet nicht statt. Ebenso betätigt sich die Gesellschaft nicht auf dem Gebiet der Anschaffung oder Veräußerung von Finanz- instrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a) Satz 2 Ziff. 2 kWG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Rechtsanwälte Breunig - Schindler in Darmstadt 06151/56 048 - Verkehrsrecht - Verkehrsunfallsregulierung und sonstige Unfälle, BuÃgeldverfahren, Strafverfahren, Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken und nicht selten bedürfen strittige Auffassungen über Sachverhalte der juristischen Klärung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand ist ferner die Anlageberatung i.S.d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung). mehr ... zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2022
Deutschland wird älter und lebt länger. Der Bedarf an verlässlicher Altersvorsorge steigt. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Optionen., Die Vermittlung von Versicherungen aller Art sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen, gewerblichen Räumen und Darlehen; die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden nicht vermittelt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 19. Januar 2022
Ihr unabhängiger Pflegemakler, Wir bieten unabhängige Beratung zur Absicherung verschiedener, existenzieller Risiken. mehr ... zuletzt aktualisiert am 03. Mai 2022
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