1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Im Freudeskreis Behinderteneinrichtung Aumühle haben sich Eltern, Freunde und Förderer zusammengeschlossen mit dem Ziel, die Behinderteneinrichtung Aumühle und deren Bewohner in ihrer Arbeit finanziell und aktiv zu unterstützen. Die Hilfe und Zuwendung des Freundeskeises gilt vorrangig dem Wohle der Menschen mit Behinderung, die in der Aumühle wohnen und arbeiten.
Der Verein ist gemeinnützig und finanziert sich über Mitgliedsbeiträge und Spenden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Frische Produkte von regionalen Erzeugern haben saisonal Vorrang.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024