(na), Bereits im jungen Alter entdeckte sie ihre Liebe zur Magie und ist heute eine der wenigen Frauen weltweit, die mit Großillusionen und Mentalmagie das Publikum in Europa, Asien und Amerika begeistert.
Mit ihrer Teilnahme an der Pro7 Sendung "The next Uri Geller" war sie ein ganz besonderes Highlight und wurde einer breiteren Masse bekannt und verzauberte zahlreiche prominente Gäste. Auch ihre "Magica" Auszeichnung als "Bester Illusionsact" spricht für sich.
?Großmeister Uri Geller sagt:
"One of the best female mystifyers I have met". Eine hohe Auszeichnung!
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand ist der Erwerb von Beteiligungen unter irgendwelcher Form an anderen in- und ausländischen Gesellschaften sowie die Verwaltung, Kontrolle und Verwertung dieser Beteiligung. Die Gesellschaft kann namentlich alle Arten von Wertpapieren erwerben, sei es durch Einlage, Zeichnung, Kaufoption, Kauf oder sonstwie, und dieselben durch Verkauf, Abtretung, Tausch sonstwie veräußern.
Darüber hinaus kann die Gesellschaft Patente und andere davon abgeleitet oder dieselben ergänzenden Rechte erwerben und verwerten.
Die Gesellschaft kann Ausleihen aufnehmen sowie den Gesellschaften, an denen sie direkt maßgeblich beteiligt ist, jede Art von Unterstützung, Darlehen, Vorschuß oder Sicherheit gewähren.
Die Gesellschaft wird nicht unmittelbar aktiv erwerbstätig sein und kein dem Publikum zugängliches Handelsgeschäft betreiben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweise (Anlagevermittlung), 2. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), 3. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel), 4. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in eigenem Namen und für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), 5. die Hereinnahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber - oder Orderschuldverschreibungen verbrieft ist, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft), 6. die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) in Form von Lombardkrediten, 7. die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft), 8. die Ausführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft), 9. das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft), 10. die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024