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Steuerberater, Steuerberatung, Thiriot, Karben, Wetterau, Rhein-Main, FIBU, Steuer, Buchhaltung, Unternehmensberatung, Jahresabschluss, Betriebsprüfung, Steuererklärung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Finanzcontrolling, Controlling, Finanzanalyse, , Willkommen bei Steuerberatungsgesellschaft Dipl.-Btw. (FH) Thomas Thiriot, Karben
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Das Ziel des Vereins ist die Förderung der Aus- und
Weiterbildung für Kommunikationsberufe im Marketing,
insbesondere durch die Errichtung und Trägerschaft
einer oder mehrerer entsprechenden Ausbildungs-
stätten.
Seit 1992 besteht ein Vertrag über Zusammenarbeit
mit der Verwaltungshochschule in Wiesbaden.
Kooperationspartner ist:
Kommunikations-Akademie Hamburg KAH GmbH, Norderreihe 61, 22767 Hamburg.
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Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige
Zwecke und die Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt in
Kassel anerkannt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein wurde 1999 von Ärztinnen, Psychologinnen und Beraterinnen gegründet.
Im Januar 2000 hat der Verein seine Arbeit aufgenommen und bietet Beratungen und Informationen für Opfer und Angehörigen von Opfern von Gewalttaten, Unfällen und Krieg an.
Nach einer akuten Traumatisierung oder bei lang zurückliegenden Traumatisierungen, die noch heute beeinträchtigen, bietet der Verein telefonische und persönliche Beratungsgespräche an.
Die Angebote erstrecken sich auf:
- Information
- Beratung
- Erstintervention
- Prävention
- Fortbildung/Supervision
- Hilfe für Helfer/innen
- Arbeitsgruppen
Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist vom Finanzamt Kassel anerkannt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Unternehmensberatung zur Einhaltung von Verhaltensregeln, Richtlinien und freiwilligen Kodizes in Finanzangelegenheiten, insbesondere die Bereiche des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes und deren einschlägigen Rechtsverordnungen. Des Weiteren erstellt das Unternehmen auf Honorarbasis Konzeptionen für Vermögensaufbau, -erhalt und -nachfolge. Damit ist keine Anlageberatung gemäß § 1 Abs.1 a Satz 2 Nr.1 a KWG verbunden, auch andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten entsprechend § 32 KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige (wissenschaftliche) Zwecke, und zwar insbesondere durch Förderung der anthroposophischen Geistesforschung und der Schulung in dieser Erkenntnismethode sowie durch Verbreitung ihrer Ergebnisse durch Öffentlichkeitsarbeit in Form von Vorträgen, Kursen, Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen. Der Verein verfolgt weder politische noch wirtschaftliche Zwecke. Die Gemeinnützigkeit ist durch das Finanzamt Kassel anerkannt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wir verstehen Steuern! Ob Unternehmen, Veband oder Steuerzahler ? unserer Mandanten schätzen an REVDATA fachliche Kompetenz, Zuverlässigkeit und Schnelligkeit. Wir Steuerberater helfen Ihnen, mit dem Finanzamt gut klar zu kommen. REVDATA - Steuerberatung , Geschäftsgegenstand sind die für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw.
Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Handels- und
Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Zweck des Vereins ist:
- Förderung der Erziehung und Schulbildung von
Schülern und Studenten internationaler Herkunft.
- Förderung der naturwissenschaftlichen und
geisteswissenschaftlichen Forschung.
Der Verein bietet Nachhilfeunterricht, Computerkurse und Sprachkurse an.
Der Verein ist offen für Schüler aller Nationalitäten. Ein weiteres Ziel ist es daher das interkulturelle Lernen zu fördern.
Der Verein beschäftigt hauptsächlich Lehramtsstudenten höherer Semester und pensionierte Lehrerinnen.
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt Kassel
anerkannt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung von Dienstleistungen für das Bundesministerium der Finanzen bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Sondervermögen mit der Maßgabe der Optimierung der Zinskosten des Bundes und seiner Sondervermögen. Des Weiteren kann das Unternehmen nach Einzelgenehmigung durch das Bundesministerium der Finanzen Dienstleistungen erbringen, die der Finanzierung von Tätigkeiten anderer staatlicher Institutionen oder solcher Institutionen dienen, für die eine Gewährleistungsermächtigung durch Bundesgesetz begründet ist. Zu den vom Unternehmen zu erbringenden Dienstleistungen zählen insbesondere Dienstleistungen bei der Emission von Wertpapieren, der Kreditaufnahme mittels Schuldschein, dem Abschluss derivativer Geschäfte, Geldmarktgeschäften (Aufnahme und Anlage), bei der Verwaltung der Schulden und Finanzierungsinstrumente des Bundes und seiner Sondervermögen sowie bei der Führung des Bundesschuldbuches.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024