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POL-E: Mülheim an der Ruhr: Unbekannter stiehlt Personalausweis und EC-Karte, um damit Geld abzuheben
Essen (ots) - 45478 MH.-Speldorf: Unbekannte haben einem 34-jährigen Essener seinen Personalausweis... mehr ... 26. November 2024
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Essen (ots) - 45130 E.-Rüttenscheid: Am 14. April dieses Jahres entwendete ein unbekannter Tatverd... mehr ... 19. November 2024
Essen (ots) - 45138 E.-Huttrop: Am 25. August dieses Jahres hob der Tatverdächtige mit der entwende... mehr ... 17. November 2024
**Kurz gesagt** Der Sunday Roast ist ein wichtiger Teil der britischen Kultur, eine Tradition, die ... mehr ... 10. November 2024
Geht nicht gibt’s nicht: LLMs verändern nun die Herangehensweise von Untern... mehr ... 8. November 2024
Essen (ots) - 45279 E.-Freisenbruch/45279 E.-Horst/45307 E.-Leithe: Im Essener Osten haben unbekannt... mehr ... 30. Oktober 2024
Essen (ots) - Oktober) überfiel ein bewaffneter Täter einen Kiosk an der Saarner Straße. Er raubt... mehr ... 26. Oktober 2024
Essen (ots) - 45478 MH-Speldorf: Gestern Morgen (24. Oktober) überfiel ein bewaffneter Täter einen... mehr ... 25. Oktober 2024
Mehr als 15.000 Besucher fluten die Gassen der Großbottwarer Altstadt. Es gibt Essen satt, jede Men... mehr ... 29. September 2024
Aachen / Essen / Kreis Düren (ots) - In einer Lagerhalle im Kreis Düren wurde mit 75 Tonnen die bi... mehr ... 26. September 2024
1. Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweise (Anlagevermittlung), 2. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), 3. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel), 4. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in eigenem Namen und für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), 5. die Hereinnahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber - oder Orderschuldverschreibungen verbrieft ist, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft), 6. die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) in Form von Lombardkrediten, 7. die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft), 8. die Ausführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft), 9. das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft), 10. die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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