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Die Beratung von Personen und Gesellschaften in jeglicher Fragestellung vin Unternehmensprozessen und Unternehmensstrukturen sowie die Übernahme von Aufsichts- und Beratsmandaten un die Ausübung von Interiemsmanagementaufgaben. Tätigkeiten nach § 34 c GewO, handwerkliche Tätigkeiten eine Rechts- oder Steuerberatung sowie sonstige genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Ihr Steuerberater in München (Schwabing) und Kassel (Oberlistingen) für Unternehmen und Privatpersonen, Betrieb eines Büros für Steuerberatungen seit etwa 1983, fester Mandatenkreis vorhanden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung durch Fachanwälte im Arbeitsrecht und Steuerrecht zum Kündigungsschutz, Dienstvertrag und zur Soka-Bau und zur bAV und im Steuerstrafrecht., Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten durch übernahme von Anwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts erfolgt. Ausgenommen sind Mandate, die nur durch einen Berufsträger persönlich wahrgenommen werden können.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
KRULL & NEUDAM Rechtsanwälte, aus Wiesbaden, Kanzlei für Wirtschaftsrecht und Strafrecht, sind spezialisiert auf die professionelle Beratung in komplexen Mandaten für Privatpersonen und Unternehmen., Da individuelle Probleme individueller Lösungen bedürfen, erarbeiten wir unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessenlage praxisnahe sowie kosten- und zeiteffiziente Lösungen. Die intensive Kommunikation mit unseren Mandanten ist dabei ein wesentlicher Erfolgsgarant konstruktiver Zusammenarbeit.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Geschäftsgegenstand ist die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeit, soweit der Auftraggeber seinen Sitz nicht in den neuen Bundesländern hat:
1. Vornahme von gesetzlich vorgeschriebenen sowie freiwilligen Jahresabschlußprüfungen.
2. Vornahme sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen.
3. Übernahme treuhänderischer Verwaltungen.
4. Beratung und Vertretung in steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten ausschließlich für Mandatsverhältnisse nach Ziffer 1-3.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024