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(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ( 51ff ) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Philosophie, Kultur, Kunst, Literatur, Wissenschaft und Bildung.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Veranstaltungen (Vorträge, Diskussionen, Lesungen, Arbeitskreise, Ausstellungen, Konzerte, Tagungen u.a.), die philosophische, literarische, künstlerische, naturwissenschaftliche und sozial- und zeitkritische Themen behandeln. Im Sinne des Partizipierens strebt der Verein Denkbar eine wechselseitig befruchtende Vermittlung zwischen Geistes- und Naturwissenschaften an. Diese Vermittlung soll in anregender Atmosphäre ermöglicht werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten durch ärztliche, pflegerische und medizinische Hilfeleistungen, die sie durch stationäre, teilstationäre und ambulante Untersuchungen und Behandlungen erbringt, der Erkennung, der Heilung und der Verhütung der Verschlimmerung von Erkrankungen der Atmungsorgane.
(3) Die Aufgaben gem. Abs. (2) werden insbesondere verwirklicht durch das Unterhalten und das Betreiben der Ruhrlandklinik Essen sowie den damit zusammenhängenden Einrichtungen.
(4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an gemeinnützigen oder mildtätigen Gesellschaften beteiligen, die ihrerseits Kliniken betreiben und unterhalten. Die Gesellschaft kann sich auch einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 AO bedienen und selbst Hilfsperson i.S.d. Vorschrift sein.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bündnis für eine Soziale Stadt Hessen, Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977,
und zwar insbesondere durch die Förderung der Volks-
und Berufsbildung und der Erziehung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere werwirklicht durch die Pflege und Förderung des Amateursports. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch ausgaben,
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Zweck des Vereins ist:
- Förderung der Erziehung und Schulbildung von
Schülern und Studenten internationaler Herkunft.
- Förderung der naturwissenschaftlichen und
geisteswissenschaftlichen Forschung.
Der Verein bietet Nachhilfeunterricht, Computerkurse und Sprachkurse an.
Der Verein ist offen für Schüler aller Nationalitäten. Ein weiteres Ziel ist es daher das interkulturelle Lernen zu fördern.
Der Verein beschäftigt hauptsächlich Lehramtsstudenten höherer Semester und pensionierte Lehrerinnen.
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt Kassel
anerkannt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die DMG e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
Zweck der DMG e.V. ist die Förderung der Erziehung.
Dieser Vereinszweck soll verwirklicht werden insbesondere durch die Förderung und Verbreitung der Montessori-Pädagogik entsprechend den Prinzipien der Association Montessori Internationale, so dass der Verein mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dem deutschen Erziehungswesen dient. Dies erfolgt durch Ausbildungskurse, bei denen die Pädagogik und Methode Maria Montessoris vermittelt wird, durch Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Vorträge, Kongresse, Veröffentlichungen) und durch die Unterstützung von Montessori-Einrichtungen.
Das Vermögen des Vereins dient ausschließlioch gemeinnützigen Zwecken. Den Mitgliedern fließen keine Gewinne oder Vermögensvorteile zu. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024