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Frugalismus-Tipps: So kommen Sie früher aus dem Job
Frugalisten streben durch Verzicht und eisernes Sparen ihre finanzi... mehr ... 6. September 2024
2 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Leuchtturmpreis Ehrenamt"
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GOLDENE BILD der FRAU: HAMBURG/ESSEN (ots) - Die Verleihung der GOLDENEN BILD der FRAU findet am 20.... mehr ... 9. August 2024
Oxfam Shop in Kassel - ist ein besonderer Secondhand-Laden, in dem ehrenamtliche Teams gespendete Sachen verkaufen. Besuchen Sie uns!, Oxfam Shop in Kassel - ist ein besonderer Secondhand-Laden, in dem ehrenamtliche Teams gespendete Sachen verkaufen. Besuchen Sie uns! mehr ... zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Oxfam Buchshop in Frankfurt am Main - ist ein besonderer Secondhand-Laden, in dem ehrenamtliche Teams gespendete Sachen verkaufen. Besuchen Sie uns!, Oxfam Buchshop in Frankfurt am Main - ist ein besonderer Secondhand-Laden, in dem ehrenamtliche Teams gespendete Sachen verkaufen. Besuchen Sie uns! mehr ... zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Zweck des Vereins ist die Unterstützung Darmstädter
Institutionen (Museen, Archive, Bibliotheken,
Galerien, kulturellen Vereine usw.) durch
ehrenamtliche Mitarbeit.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Akademie 55plus ist ein ehrenamtlicher und gemeinnütziger Verein für selbstorganisierte Bildung für Menschen ab dem 55. Lebensjahr., Bildungseinrichtung für Menschen ab 55 Jahren.
Geboten werden Vorträge, Kurse. Exkursionen etc.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. a) Der Verein erstrebt den Zusammenschluß aller
am Kleingartenwesen interessierten Bürger.
b) Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung
von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung
als Bestandteil des der Allgemeinheit zugäng-
lichen öffentlichen Grün ein.
c) Er ist parteipolitisch und konfessionell
neutral.
d) Insbesondere hat er unter Beachtung des Grund-
satzes der Gemeinnützigkeit die Volksgesund-
heit und Erziehung der Jugend zur Naturver-
bundenheit zur fördern.
2. a) Der Verein verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
b) Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
c) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungs-
gemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
d) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Darüber hinaus darf kein Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
gegünstigt werden.
3. Der Verein hat seine Anerkennung als gemein-
nützige Kleingärtnerorganisation zu bean-
tragen. Er hat seine Mittel ausschließlich zur
Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere
für Ausbau und Unterhaltung seiner Klein-
gartenanlage zu verwenden.
4. Der Verein hat sich im Einvernehmen mit dem
Vorstand zur Wahrnehmung kleingärtnerischer
Belange insbesondere dafür einzusetzen, daß
in den städtebaulichen Planungen entsprechende
Ausweisungen bzw. Festsetzungen von als Dauer-
kleingartengelände geeigneten Flächen in aus-
reichendem Umfange erfolgt.
5. Der Verein überläßt aus der ihm verfügbaren
Kleingartenanlage seinen Mitgliedern ent-
sprechend den Vorschriften dieser Satzung
Einzelgärten zur kleingärtnerischen Be-
tätigung.
6. Der Verein hat seine Mitglieder im Rahmen
seiner Möglichkeiten fachlich zu beraten und
zu betreuen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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