Die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen sowie Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden und als Baubetreuer im fremden
Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich Bauvorhaben vorzubereiten und/oder durchzuführen sowie des weiteren der Kauf- und Verkauf von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung und der Nachweis von Verträgen über den Erwerb oder die Anmietung von Immobilien, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen oder Darlehen sowie die Beratung und Unterstützung bei Erwerb und Verkauf solcher; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten und von Bewerbern un Erwerbs- oder Nutzungsrechte; die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume,
Wohnräume und Darlehen zu vermitteln oder nachzuweisen, außerdem die Hausverwaltung und alle
damit verbundenen Aufgaben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beratung zu und die Vermittlung von Versicherungen aller Art als Versicherungsmakler sowie Immobilien, Darlehen, geschlossenen Investmentfonds und offenen Investmentfonds, die nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erlaubnisfrei sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Immobilie kaufen | Immobilie mieten in Frankfurt am Main und Rhein-Main, Vermittlung von Immobilien jeder Art und die Vermittlung von Darlehen.
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Vermittlung von Versicherungen, Darlehen und Anteilscheinen von Kapitalgesellschaften nach § 34 c GewO., werbliche Bezeichnung "Fachagentur für Freie Berufe". Generalvertretung der HDI.
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Vermittlung von Kapitalanlagen, Immobilien, Versicherungen und Darlehen sowie Finanz- dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Gegenstand ist der An- und Verkauf von Grundbesitz
sowie die Errichtung schlüsselfertiger Wohn- und
Geschäftsgebäude auf eigene Rechnung oder zur
eigenen Bewirtschaftung, zum unaufgeteilten oder in
Wohnungs- und Teileigentumsrechte aufgeteilten
Verkauf oder auf fremde Rechnung. Vermittlung von
Vertragsabschlüssen oder der Nachweis zum Abschluß
von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen,
den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagen-
gesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen,
von sonstigen öffentlichen angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der
Anleger verwaltet werden, oder von öffentlichen
angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften
Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder
Kommanditgeschaft.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume,
- die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge,
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen an Kapitalgesellschaften oder Investmentaktiengesellschaften, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, und von öffentlich angebotenen Anteilen an und von verbrieften Forderungen gegen Kapitalgesellschaften oder Kommanditgesellschaften,
- Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes,
- die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte,
- die Vermittlung von Strom- und Gasverträgen aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Kaufverträgen aller Art, Sachwertanlagen aller Art, Gold-, Bunt- und Edelmetallen aller Art, Edelsteine aller Art, Sparverträgen aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Windkraftanlagen, Biogasanlagen, weiteren Energieerzeugungsprodukten und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Wasseraufbereitungsanlagen, Umwelttechnik und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Gesundheitstechnik, Kosmetika, Nahrungsergänzungen und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Kraft- und Nutzfahrzeugen aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, - Vermittlung und Handel von Vertriebs- und Marketinglizenzen und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, - Vermittlung und Durchführung von Schulungen, Seminaren aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, - Vermittlung und Durchführung von Events, Veranstaltungen aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Sonstige genehmigungspflichtige Geschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die gewerbliche Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grund- stücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024