Gegenstand sind die für die Steuerberatungs-
gesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich
zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m.§ 57 III
StBerG.. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere
gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.§ 57 IV Nr. 1 StBerG.
wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
Die GmbH setzt die Geschäfte der 1979 gegründeten
Steuerberatungspraxis Klaus Brink und Monika Jagst
fort.
Es besteht Raum- und Personalunion mit der KBMJ
Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft mbH.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
kbp köhler beraten + planen GmbH ist das Beratungs- und Planungsunternehmen aus Wiesbaden, welches sich auf die technische Ausrüstung von Gebäuden spezialisiert hat., Geschäftsgegenstand ist die ingenieurmäßige Bearbeitung, die Planung und die technische Bauüberwachung von Gebäudeausrüstung und den verbundenen Anlagen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024