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1. Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweise (Anlagevermittlung), 2. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), 3. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel), 4. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in eigenem Namen und für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), 5. die Hereinnahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber - oder Orderschuldverschreibungen verbrieft ist, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft), 6. die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) in Form von Lombardkrediten, 7. die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft), 8. die Ausführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft), 9. das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft), 10. die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft).
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Erbringung von Dienstleistungen für das Bundesministerium der Finanzen bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Sondervermögen mit der Maßgabe der Optimierung der Zinskosten des Bundes und seiner Sondervermögen. Des Weiteren kann das Unternehmen nach Einzelgenehmigung durch das Bundesministerium der Finanzen Dienstleistungen erbringen, die der Finanzierung von Tätigkeiten anderer staatlicher Institutionen oder solcher Institutionen dienen, für die eine Gewährleistungsermächtigung durch Bundesgesetz begründet ist. Zu den vom Unternehmen zu erbringenden Dienstleistungen zählen insbesondere Dienstleistungen bei der Emission von Wertpapieren, der Kreditaufnahme mittels Schuldschein, dem Abschluss derivativer Geschäfte, Geldmarktgeschäften (Aufnahme und Anlage), bei der Verwaltung der Schulden und Finanzierungsinstrumente des Bundes und seiner Sondervermögen sowie bei der Führung des Bundesschuldbuches.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Beratung und das Coaching von Unternehmen und Organisationen, die Entwicklung und Umsetzung von Internet- und Multimedia-Anwendungen mit einem Schwerpunkt im Bereich Electronic Commerce sowie die Entwicklung und Umsetzung von Marketing- und Kommunikationskonzepten, das Institut wird die wissenschaftliche Forschung für Existenzgründer vorantreiben, es werden unter Berücksichtigung innovativer Medien neue unterstützende Instrumente und Methoden zur Begleitung von Unternehmen in der Aufbauphase entwickelt.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten/Edelmetallen angelegter Vermögen; die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und dieVeräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung); die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung); die Anlageberatung; die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Anteilen an Kapital und Personengesellschaften sowie Anteilen geschlossener und offener Fonds. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf.
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zuletzt aktualisiert am 22. Januar 2022
Gebser & Partner Vermögensverwalter, Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Verwaltung derselben. Die Gesellschaft kann auch die Verwaltung fremden Vermögens und die Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung vornehmen. Die Gesellschaft kann neben der Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG) und der Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Satz 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) die Anlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG) erbringen sowie mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung handeln. Ausgeschlossen ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen, bei denen sich die Gesellschaft das Eigentum oder den Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschafft sowie sonstige Tätigkeiten, die über den vorstehend beschriebenen Unternehmensgegenstand hinaus gehen und gem. § 32 Abs. 1 KWG der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedürfen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Geschäftsgegenstand ist die Entwicklung, globale Herstellung durch Subunternehmer und Vertrieb von medizinisch-, dental- und Beauty-Instrumenten und alle damit verbundenen Tätigkeiten.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Gegenstand ist der Vertrieb von astronomischen
Arbeitsgeräten wie Teleskope usw.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Beratung von Finanzdienstleistungsunternehmen bei der Auswahl geeigneter Kapitalanlageninstrumente sowie die Beratung zum Vertrieb von Kapitalanlagen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Andreas Diehlmann & The Rhythm Kings, Classic Blues oder auch Worldmusic im Texasstyle ..., Andreas Diehlmann ist Musikpädagoge und als solcher
in Kassel seit mehreren Jahren selbständig. Er
erteilt von der Wohnung aus Musikunterricht für
verschiedene Instrumente. Es wird Einzel- und
Gruppenunterricht erteilt.
Außerdem ist er selbständiger Musiker und Mitglied
der Coverband "ZZ Delüx".
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Verkauf und Reparatur von Holz- und Blechblasinstrumenten, Verkauf von Zubehör.
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zuletzt aktualisiert am 31. Januar 2022