computerwoche.de
Das Ende von “zu teuer” für Unternehmenssoftware?
Geht nicht gibt’s nicht: LLMs verändern nun die Herangehensweise von Untern... mehr ... 8. November 2024
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Große Anerkennung"
Geht nicht gibt’s nicht: LLMs verändern nun die Herangehensweise von Untern... mehr ... 8. November 2024
**Kochen leicht gemacht: 10 Tipps, um regelmäßig gesunde Mahlzeiten zuzubereiten** Kurz gesagt: M... mehr ... 7. November 2024
Das Robert-Schumann-Haus informiert: Das Robert-Schumann-Haus Zwickau lädt am Sonntag, dem 10. Nov... mehr ... 5. November 2024
IMTEST: Hamburg / Essen (ots) - - Telekom verteidigt Spitzenplatz, gefolgt von Vodafone und Telefoni... mehr ... 4. November 2024
In Essen musste die Feuerwehr eine Person aus der Ruhr retten. Ein Spaziergänger hat dabei große H... mehr ... 21. Oktober 2024
**Für Eilige: Die unglaubliche Rückkehr des Katers Gerry** Kurz gesagt handelt es sich um die au... mehr ... 19. Oktober 2024
Es ist ein großes Wiedersehen. Gleich drei Spieler treffen am Sonntag (20. Oktober) auf ihren Ex-Ve... mehr ... 19. Oktober 2024
Damit Sie sicher durch Ihre Geschäftsessen kommen, hat das Beratun... mehr ... 13. Oktober 2024
MINISO: Essen, Deutschland (ots/PRNewswire) - Am 27. September feierte die globale Lifestyle-Marke M... mehr ... 30. September 2024
Essen, 28.09.2024, 17:13 Uhr (ots) - Am späten Samstagnachmittag des 28.09.2024 ereigneten sich im ... mehr ... 29. September 2024
Zweck des Vereins ist die Sicherstellung hoher
Qualität von nicht - prüfzeichenfähigen Nieder-
spannungsgeräten wie z.B. Niederspannungs-
schaltgeräte, Niederspannungsschaltanlagen, Relais,
Industriesteuerungen, in Deutschland mit weltweiter
Anerkennung durch konsequente Einhaltung der
geltenden technischen Vorschriften und Nutzung
anerkannter Möglichkeiten der Prüftechnik.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
| , Geschäftsgegenstand ist nach Vorliegen der behörd-
lichen Anerkennung wird die Gesellschaft die Ge-
schäftstätigkeit als Steuerberatungsgesellschaft
aufnehmen.
Geschäftsgegenstand sind dann die für Steuerbera-
tungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich
zulässigen Tätigkeiten gemäß §33 i.V.m. §57 Abs.3
StBerG (ausgenommen Wirtschaftsprüfung ); Handels-
und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten
sind ausgeschlossen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. a) Der Verein erstrebt den Zusammenschluß aller
am Kleingartenwesen interessierten Bürger.
b) Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung
von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung
als Bestandteil des der Allgemeinheit zugäng-
lichen öffentlichen Grün ein.
c) Er ist parteipolitisch und konfessionell
neutral.
d) Insbesondere hat er unter Beachtung des Grund-
satzes der Gemeinnützigkeit die Volksgesund-
heit und Erziehung der Jugend zur Naturver-
bundenheit zur fördern.
2. a) Der Verein verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
b) Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
c) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungs-
gemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
d) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Darüber hinaus darf kein Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
gegünstigt werden.
3. Der Verein hat seine Anerkennung als gemein-
nützige Kleingärtnerorganisation zu bean-
tragen. Er hat seine Mittel ausschließlich zur
Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere
für Ausbau und Unterhaltung seiner Klein-
gartenanlage zu verwenden.
4. Der Verein hat sich im Einvernehmen mit dem
Vorstand zur Wahrnehmung kleingärtnerischer
Belange insbesondere dafür einzusetzen, daß
in den städtebaulichen Planungen entsprechende
Ausweisungen bzw. Festsetzungen von als Dauer-
kleingartengelände geeigneten Flächen in aus-
reichendem Umfange erfolgt.
5. Der Verein überläßt aus der ihm verfügbaren
Kleingartenanlage seinen Mitgliedern ent-
sprechend den Vorschriften dieser Satzung
Einzelgärten zur kleingärtnerischen Be-
tätigung.
6. Der Verein hat seine Mitglieder im Rahmen
seiner Möglichkeiten fachlich zu beraten und
zu betreuen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gelsenkirchen Bottrop Mülheim Oberhausen Gladbeck Hattingen Velbert Bochum Heiligenhaus Duisburg Herne Herten Wülfrath