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Jugendheimbau Essen e.V.
mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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(na) mehr ... zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
mehr ... zuletzt aktualisiert am 17. Januar 2022
Die Oikos-Planungsgruppe sind Architekten und Innenarchitekten. Sie konzeptionieren und planen Bauvorhaben im sozialen Bereich: Krankenhäuser, Arztpraxen, Kinder- und Jugendwohnheime und Kindertagesstätten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Zweck des Vereins ist die Pflege der bergsteigerischen Ausbildung, Förderung bergsteigerischer Unternehmungen, des alpinen Skilaufs, des alpinen Jugendwanderns, des alpinen Rettungs- und Bergführerwesens, Pflege des Naturschutzes, der Heimat- und Naturkunde, Erhaltung von Hütten und Wegen im Hochgebirge, Veranstaltung von gemeinschaftlichen Bergfahrten und Wanderungen, Vorträgen und geselligen Zusammenkünften, Förderung schriftstellerischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeit auf alpinem Gebiet. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Rechtsanwalt Heiko Wiese, Wiesbaden, Medien, Theater, Jugendschutz, JMStV, Jugendschutzgesetz, Urheberrecht mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Kinder / Jugendliche / Junge Erwachsene, Schwerpunkt Verhaltenstherapie mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na) mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. Januar 2022
(na), (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
- Jugend- und Altenhilfe;
- Erziehung und Bildung ;
- Wissenschaft und Forschung;
- Kunst und Kultur;
- Umwelt- und Naturschutz.
im Rhein-Main-Gebiet. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Gebiets in der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden.
(2) Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben der Stiftung. Diese ergeben sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Stiftung kann die einzelnen Zwecke auch (mittelbar) durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen, indem für sie insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die in vorstehendem Absatz 1 genannten Zwecke beschafft werden (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
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