Ihr Suchergebnis für Grüne Partei in Essen
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Grüne Partei"
(na), -Entwicklung von ethischen Handlungskonzepten
für Parteien, Verbände und Behörden
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Offizielle Homepage der Deutschen Kart-Meisterschaft!, Zweck, Ziele und Aufgaben des Vereins sind:
1. Der DMSB übt die Sporthoheit für den Automobil- und Motorrad-Sport für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus und vertritt den deutschen Automobil- und Motorrad-Sport international als Mitglied in FIA (Federation Internationale de l'Automobile) und FIM (Federation Internationale Motocycliste).
2. Der DMSB wahrt die Belange seiner Mitglieder und der diesen angehörenden Motorsportler in Staat und Gesellschaft, in nationalen Sportorganisationen, insbesondere dem DSB (Deutschen Sportbund) sowie gegenüber den Medien und der Wirtschaft. Er führt seine Aufgaben in parteipolitischer und konfessioneller Neutralität durch.
3. Der DMSB überwacht die Durchführung des Motorsports im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln. Hierzu erkennt der DMSB die Verbandsstatuten, Sportgesetze und -gerichtsbarkeiten von FIA, FIM und DSB an und unterwirft sich diesen. Er verwirklicht dieses Ziel u.a. durch die Aufstellung, Durchsetzung und Überwachung einheitlicher Sportregeln für Automobil- und Motorrad-Sport in Übereinstimmung mit den von FIA, FIM, UEM sowie DSB aufgestellten Statuten und Sportgesetzen. In Ausübung seiner satzungsmäßigen Aufgaben führt der DMSB die Sportgerichtsbarkeit durch und erläßt Verbandsordnungen mit verbindlicher Wirkung für seine Mitglieder.
Der DMSB verpflichtet sich, die Verwendung von Doping-Substanzen im Motorsport zu verbieten und das Doping mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Als gemeinschaftliche Orientierung zur Bekämpfung des Dopings im Bereichdes DSB übernimmt der DMSB die Rahmen-Richtlinien des DSB, wobei weitergehende Bestimmungen der internationalen Motorsportorganisationen (FIA,FIM,UEM) unberührt bleiben.
4. Die Ausgabe von Lizenzen für die Teilnahme an den vorgenannten Prädikaten, Serien oder Veranstaltungen, sowie der internationalen Lizenzen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein wird vorwiegend im Rahmen der Regelungen des Betreuungsrechts tätig und ist von den Grundgedanken getragen, die Position der betreuungsbedürftigen Menschen im System der sozialen Hilfsangebote zu stärken. Der Verein wird konfessionell und parteipolitisch unabhängig tätig.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die BEG NRW bringt Projekte der Flächen- und Infrastrukturentwicklung im Konsens mit den Kommunen auf nicht mehr betriebsnotwendige Bahnflächen und Brachflächen - der Innenbereich wird breitenwirksam gestärkt, Freiflächenverbrauch reduziert, Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Dienstleistungen zur Immobilienentwicklung auf und im Randbereich von Bahnliegenschaften. Dies umfaßt die Vorbereitung und Vergabe von Planungs- und Gutachteraufträgen, die Entwicklung und Abstimmung einer städtebaulich und ökonomisch tragfähigen Neuordnung, die Organisation und die Vorbereitung von Grundstücksaufträgen -ausgenommen Tätigkeiten nach dem Rechtsberatungsgesetz- und die Verwaltung von Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie alle damit diesen Aufgaben im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Näheres regelt der zwischen den Parteien abgeschlossene Durchführungsvertrag zur Errichtung und Aufgabenstellung der BahnflächenEntwicklungs- Gesellschaft der NRW mbH.
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Eine Beteiligung an anderen Gesellschaften ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann Liegenschaften, die nicht im Eigentum der Deutschen Bahn (DB) stehen, auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Bahnflächenmonopol NRW und dieses Vertrages in ihre Geschäftstätigkeit einbeziehen.
Die Gesellschaft übt ihre Geschäftstätigkeit im Land Nordrhein-Westfalen aus.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), a) Der Verein erstrebt den Zusammenschluss aller am Kleingartenwesen interessierten Bürger.
b) Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung als Bestandteil des der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen Grüns ein.
c) Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
d) Er hat unter Beachtung des Grundsatzes der Gemeinnützigkeit den Umwelt- und Landschaftsschutz, die Volksgesundheit und die Erziehung der Jugend zur Verbundenheit mit der Natur zu fördern.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Aktuellen Informationen rund um die Essener DKP und Aussagen zur Politik nicht nur in unserer Stadt
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na)
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. a) Der Verein erstrebt den Zusammenschluß aller
am Kleingartenwesen interessierten Bürger.
b) Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung
von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung
als Bestandteil des der Allgemeinheit zugäng-
lichen öffentlichen Grün ein.
c) Er ist parteipolitisch und konfessionell
neutral.
d) Insbesondere hat er unter Beachtung des Grund-
satzes der Gemeinnützigkeit die Volksgesund-
heit und Erziehung der Jugend zur Naturver-
bundenheit zur fördern.
2. a) Der Verein verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
b) Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
c) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungs-
gemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
d) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Darüber hinaus darf kein Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
gegünstigt werden.
3. Der Verein hat seine Anerkennung als gemein-
nützige Kleingärtnerorganisation zu bean-
tragen. Er hat seine Mittel ausschließlich zur
Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere
für Ausbau und Unterhaltung seiner Klein-
gartenanlage zu verwenden.
4. Der Verein hat sich im Einvernehmen mit dem
Vorstand zur Wahrnehmung kleingärtnerischer
Belange insbesondere dafür einzusetzen, daß
in den städtebaulichen Planungen entsprechende
Ausweisungen bzw. Festsetzungen von als Dauer-
kleingartengelände geeigneten Flächen in aus-
reichendem Umfange erfolgt.
5. Der Verein überläßt aus der ihm verfügbaren
Kleingartenanlage seinen Mitgliedern ent-
sprechend den Vorschriften dieser Satzung
Einzelgärten zur kleingärtnerischen Be-
tätigung.
6. Der Verein hat seine Mitglieder im Rahmen
seiner Möglichkeiten fachlich zu beraten und
zu betreuen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung in der jeweils gültigen Fassung unter Ausschluss konfessioneller und parteipolitischer Fragen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die DMG e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
Zweck der DMG e.V. ist die Förderung der Erziehung.
Dieser Vereinszweck soll verwirklicht werden insbesondere durch die Förderung und Verbreitung der Montessori-Pädagogik entsprechend den Prinzipien der Association Montessori Internationale, so dass der Verein mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dem deutschen Erziehungswesen dient. Dies erfolgt durch Ausbildungskurse, bei denen die Pädagogik und Methode Maria Montessoris vermittelt wird, durch Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Vorträge, Kongresse, Veröffentlichungen) und durch die Unterstützung von Montessori-Einrichtungen.
Das Vermögen des Vereins dient ausschließlioch gemeinnützigen Zwecken. Den Mitgliedern fließen keine Gewinne oder Vermögensvorteile zu. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024