Ihr Suchergebnis für Deutschen Tennis Bundes in Essen
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Deutschen Tennis Bundes"
Offizielle Homepage der Deutschen Kart-Meisterschaft!, Zweck, Ziele und Aufgaben des Vereins sind:
1. Der DMSB übt die Sporthoheit für den Automobil- und Motorrad-Sport für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus und vertritt den deutschen Automobil- und Motorrad-Sport international als Mitglied in FIA (Federation Internationale de l'Automobile) und FIM (Federation Internationale Motocycliste).
2. Der DMSB wahrt die Belange seiner Mitglieder und der diesen angehörenden Motorsportler in Staat und Gesellschaft, in nationalen Sportorganisationen, insbesondere dem DSB (Deutschen Sportbund) sowie gegenüber den Medien und der Wirtschaft. Er führt seine Aufgaben in parteipolitischer und konfessioneller Neutralität durch.
3. Der DMSB überwacht die Durchführung des Motorsports im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln. Hierzu erkennt der DMSB die Verbandsstatuten, Sportgesetze und -gerichtsbarkeiten von FIA, FIM und DSB an und unterwirft sich diesen. Er verwirklicht dieses Ziel u.a. durch die Aufstellung, Durchsetzung und Überwachung einheitlicher Sportregeln für Automobil- und Motorrad-Sport in Übereinstimmung mit den von FIA, FIM, UEM sowie DSB aufgestellten Statuten und Sportgesetzen. In Ausübung seiner satzungsmäßigen Aufgaben führt der DMSB die Sportgerichtsbarkeit durch und erläßt Verbandsordnungen mit verbindlicher Wirkung für seine Mitglieder.
Der DMSB verpflichtet sich, die Verwendung von Doping-Substanzen im Motorsport zu verbieten und das Doping mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Als gemeinschaftliche Orientierung zur Bekämpfung des Dopings im Bereichdes DSB übernimmt der DMSB die Rahmen-Richtlinien des DSB, wobei weitergehende Bestimmungen der internationalen Motorsportorganisationen (FIA,FIM,UEM) unberührt bleiben.
4. Die Ausgabe von Lizenzen für die Teilnahme an den vorgenannten Prädikaten, Serien oder Veranstaltungen, sowie der internationalen Lizenzen.
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Rechtsanwalt Achim Böth aus Frankfurt am Main. Kompetente Beratung und Vertretung im Mietrecht und Immobilenrecht sowie im Reiserecht, Verkehrsunfallrecht und Bußgeldrecht., Im Einzelnen bin ich neben den Pflichtmitgliedschaften in der Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M. Mitglied
im Frankfurter Anwaltsverein und im Deutschen Anwaltverein sowie in den dortigen Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Miet-und Immobilenrecht sowie Verkehrsrecht.
in den Netzwerkverbindungen www.anwalt-mietrecht.de und www.strafzettel.de.
Fördermitgliedschaft/Zusammenarbeit im Verband der unabhängigen KFZ-Sachverständigen e.V..
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zuletzt aktualisiert am 03. Mai 2022
Die Durchführung jeglicher Geschäfte im Flugbereich, insbesondere Charter und Leasing von Flugzeugen von/an Dritte, Repräsentanz von Fluggesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland als Verkaufsagent für Passagiere und Fracht, An- und Verkauf sowie Vermittlung von Flugreisen und anderer touristischer Leistungen, wie beispielweise Hotel- und Mietwagenreservierungen, Konsularservice, Kauf und Verkauf Waren jeglicher Art, welche mit dem Betrieb eines derartigen Geschäftes im Zusammenhang stehen, ausgenommen genehmigungspflichtige Warengeschäfte, sowie Dienstleistungen jedweder Art, die mit dem Betrieb eines solchen Unternehmens im Zusammenhang stehen, ausgenommen genehmigungspflichtige Dienstleistungen sowie das Betreiben von Hotels garni.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Willkommen bei Familie Starna in Kaufungen, Hotelbetrieb mit Restaurant, Eiscafe, 15
Fremdenzimmer, 4 Bundeskegelbahnen, Gaststätte,
außerdem seit Anfang 2003 Bewirtschaftung der
Pizzeria Kreuzbergstube in 34253 Lohfelden,
Kreuzbergweg 16, (Tel.0561/516279)
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zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2022
Als ihr unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir über 100 Versicherungsgesellschaften. Und das Bundesweit.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Geschäftsgegenstand:
Das Unternehmen hat sich auf die Beratung von Fahrschulen zur Zertifizierung nach AZAV spezialisiert.
Gegenwärtig werden insgesamt 114 Fahrschulen betreut und das Unternehmen hat sich einen großen Namen in fast allen Regionen der Bundesrepublik Deutschland gemacht in den Bereichen Qualitätsmanagement und Unternehmenssanierung.
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Zusammenarbeit mit:
IHK, Handwerkskammern, Unternehmensverbänden, KFW, RKW, Fördergesellschaften und Banken.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Erbringung von Dienstleistungen für das Bundesministerium der Finanzen bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Sondervermögen mit der Maßgabe der Optimierung der Zinskosten des Bundes und seiner Sondervermögen. Des Weiteren kann das Unternehmen nach Einzelgenehmigung durch das Bundesministerium der Finanzen Dienstleistungen erbringen, die der Finanzierung von Tätigkeiten anderer staatlicher Institutionen oder solcher Institutionen dienen, für die eine Gewährleistungsermächtigung durch Bundesgesetz begründet ist. Zu den vom Unternehmen zu erbringenden Dienstleistungen zählen insbesondere Dienstleistungen bei der Emission von Wertpapieren, der Kreditaufnahme mittels Schuldschein, dem Abschluss derivativer Geschäfte, Geldmarktgeschäften (Aufnahme und Anlage), bei der Verwaltung der Schulden und Finanzierungsinstrumente des Bundes und seiner Sondervermögen sowie bei der Führung des Bundesschuldbuches.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Betrieb einer Rechtsanwaltskanzleikanzlei.
Die Rechtsanwälte Chatoupis und Schleser setzten ab 2006 die Tätigkeit der zuvor bereits seit 1954 bestehenden Kanzlei Helmut Settelmayer, Bochumer Str. 30, 45276 Essen, fort.
Aktuell besteht die Kanzlei in obiger Zusammensetzung.
Die Rechtsanwälte sind bundesweit und auch international tätig.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Gebser & Partner Vermögensverwalter, Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Verwaltung derselben. Die Gesellschaft kann auch die Verwaltung fremden Vermögens und die Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung vornehmen. Die Gesellschaft kann neben der Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG) und der Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Satz 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) die Anlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG) erbringen sowie mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung handeln. Ausgeschlossen ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen, bei denen sich die Gesellschaft das Eigentum oder den Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschafft sowie sonstige Tätigkeiten, die über den vorstehend beschriebenen Unternehmensgegenstand hinaus gehen und gem. § 32 Abs. 1 KWG der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedürfen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na)
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zuletzt aktualisiert am 22. Januar 2022