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1.500 Access Points für den FC Bayern
Der FC Bayern installiert 1.500 Wi-Fi-Access-Points in der Allianz Arena.sbons... mehr ... 21. August 2024
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Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Aktienrecht, Arbeitsrecht, Bankrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, GmbH, Handelsrecht, KG, OHG, Umwandlungsrecht, Unternehmenskauf, Unternehmensnachfolge, Steuer, Verein, Kanzlei Linnemann | Umfassende Rechtsberatung mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Verbraucherdienst e.V. ist ein Verein für Verbraucherschutz. Wir bieten zu diversen Themengebieten vorbeugende Beratung und aktive Hilfe für Verbraucher und Gewerbetreibende., Themenbereiche des Verbraucherdienst e.V. sind zum Beispiel Gewinnspiel - Inkasso - Kredit ohne Schufa - Timesharing - Kapitalanlage - Versicherung - Immobilien - Abofalle - Bankenrecht - Abmahnung Urheberrechtsverletzung - Marktmanipulation Kursmanipulation Aktien - Abmahnung Markenrechtsverletzung - mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Verwaltungsgeschäfte, insbesondere Grundstücksverwaltungen sowie Unternehmensberatung. Im Energiebereich: erneuerbare Energien und der Handel mit Gas, Strom und Edelmetallen und Metallen. Ferner der Handel mit Baustoffen und Projektentwicklung und schlüsselfertige Bauausführung und Facility Management. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Rechtliche Beratung und Prozessvertretung auf den maßgeblichen Zivil- und Wirtschaftsrechtsgebieten, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht im Bereich der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG und Kommanditgesellschaft) sowie GmbH-Recht und Aktienrecht, des Weiteren auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts sowie im Bereich der Steuerstrafverteidigung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
I. die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den a) Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalgesellschaft, b) Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, c) Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, d) Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder an einer Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder eine Kommanditgesellschaft, für die eine Erlaubnis nach § 32 KWG nicht erforderlich ist.
II. die Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler,
III. der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften einschließlich der Beteiligung von börsennotierten Aktiengesellschaften im In- und Ausland
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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