Die Tradition des Sunday Roast
**Kurz gesagt** Der Sunday Roast ist ein wichtiger Teil der britischen Kultur, eine Tradition, die ... mehr ... 10. November 2024
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**Kurz gesagt** Der Sunday Roast ist ein wichtiger Teil der britischen Kultur, eine Tradition, die ... mehr ... 10. November 2024
Trockeneisstrahlen aus Mainhausen - Eiskalt sauber, die Spezialisten für Trockeneis und Trockeneisreinigung mit Trockeneisstrahlen. In Frankfurt Hamburg, Berlin, Dortmund und vielen anderen Städten, Bundesweit., Als Profis im Umgang mit Trockeneis, Trockeneisstrahlen und Trockeneisreinigung, finden Sie auf unserer Internetseite alles zum Thema "Reinigen mit Trockeneis". Die industrielle Reinigung von Werkstücken ist wesentlicher Bestandteil moderner Fertigungs- prozesse. Sie bestimmt die spätere Funktionsfähigkeit, Qualität und Lebensdauer der Produkte mit. Unsere Kunden fordern höchste Reinigungsqualität und Wirtschaftlichkeit sowie Flexibilität im Einsatz. Das reinigen mit Trockeneisstrahlen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wir installieren Sicherheit! Und das aus gutem Grund. Elektrische Anlagen sind heute einer der wichtigsten Bestandteile, um ein angenehmes Leben zu führen. Hierbei muss besonders die Sicherheit des Einzelnen gewährleistet sein. Wir sind Ihr Fachbetrieb , Durchführung von Elektroinstallationen, Handel mit
Elektrogeräten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand ist der Handel mit Kraftfahrzeugen,
Kraftfahrzeug-Bestandteilen, -Zubehör,
-Betriebsstoffen, die Durchführung aller
Kraftfahrzeug-Reparaturen, der Betrieb von Garagen,
von Auto-Selbstfahrvermietungen sowie die Ausführung
aller damit mittelbar oder unmittelbar
zusammenhängenden Geschäfte einschließlich der
Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen und
Leasingverträgen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), a) Der Verein erstrebt den Zusammenschluss aller am Kleingartenwesen interessierten Bürger.
b) Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung als Bestandteil des der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen Grüns ein.
c) Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
d) Er hat unter Beachtung des Grundsatzes der Gemeinnützigkeit den Umwelt- und Landschaftsschutz, die Volksgesundheit und die Erziehung der Jugend zur Verbundenheit mit der Natur zu fördern.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. a) Der Verein erstrebt den Zusammenschluß aller
am Kleingartenwesen interessierten Bürger.
b) Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung
von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung
als Bestandteil des der Allgemeinheit zugäng-
lichen öffentlichen Grün ein.
c) Er ist parteipolitisch und konfessionell
neutral.
d) Insbesondere hat er unter Beachtung des Grund-
satzes der Gemeinnützigkeit die Volksgesund-
heit und Erziehung der Jugend zur Naturver-
bundenheit zur fördern.
2. a) Der Verein verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
b) Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
c) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungs-
gemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
d) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Darüber hinaus darf kein Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
gegünstigt werden.
3. Der Verein hat seine Anerkennung als gemein-
nützige Kleingärtnerorganisation zu bean-
tragen. Er hat seine Mittel ausschließlich zur
Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere
für Ausbau und Unterhaltung seiner Klein-
gartenanlage zu verwenden.
4. Der Verein hat sich im Einvernehmen mit dem
Vorstand zur Wahrnehmung kleingärtnerischer
Belange insbesondere dafür einzusetzen, daß
in den städtebaulichen Planungen entsprechende
Ausweisungen bzw. Festsetzungen von als Dauer-
kleingartengelände geeigneten Flächen in aus-
reichendem Umfange erfolgt.
5. Der Verein überläßt aus der ihm verfügbaren
Kleingartenanlage seinen Mitgliedern ent-
sprechend den Vorschriften dieser Satzung
Einzelgärten zur kleingärtnerischen Be-
tätigung.
6. Der Verein hat seine Mitglieder im Rahmen
seiner Möglichkeiten fachlich zu beraten und
zu betreuen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
- Jugend- und Altenhilfe;
- Erziehung und Bildung ;
- Wissenschaft und Forschung;
- Kunst und Kultur;
- Umwelt- und Naturschutz.
im Rhein-Main-Gebiet. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Gebiets in der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden.
(2) Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben der Stiftung. Diese ergeben sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Stiftung kann die einzelnen Zwecke auch (mittelbar) durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen, indem für sie insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die in vorstehendem Absatz 1 genannten Zwecke beschafft werden (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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