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Der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden sowie von Beteiligungen an anderen Unternehmen, nämlich an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Vorbereitung und Durchführung von Altbauerneuerungen für eigene und fremde Rechnung, die Verwaltung von Haus- und Grundbesitz, der Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Wohnungseigentum, die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern, Eigenheimen, Eigentumswohnungen für eigene und fremde Rechnung, wobei es sich bei dem Unternehmen um ein reines Baubetreuungsunternehmen handelt.
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zuletzt aktualisiert am 20. Januar 2022
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Haus- und Grundbesitz, insbesondere von Eigentumswohnungen sowie alle damit verwandten Geschäfte.
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zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2022
Gebser & Partner Vermögensverwalter, Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Verwaltung derselben. Die Gesellschaft kann auch die Verwaltung fremden Vermögens und die Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung vornehmen. Die Gesellschaft kann neben der Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG) und der Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Satz 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) die Anlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG) erbringen sowie mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung handeln. Ausgeschlossen ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen, bei denen sich die Gesellschaft das Eigentum oder den Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschafft sowie sonstige Tätigkeiten, die über den vorstehend beschriebenen Unternehmensgegenstand hinaus gehen und gem. § 32 Abs. 1 KWG der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedürfen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Verwaltung von Grundbesitz und Unternehmensbeteiligungen sowie sonstigen Vermögensgegenstände, die Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke, gewerbliche Räume und Wohnräume, sowie die Vermittlung von Darlehen. Die Gesellschaft betreibt keine nach dem KWG oder dem Kapitalanlagengesetz genehmigungspflichtige Geschäfte außer den vorstehend genannten keine sonstigen nach § 34 c GewO erlaubnispflichtigen Geschäfte.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Geschäftsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen, Beratung anderer Unternehmen, die Durchführung der Geschäftsführung und der Verwaltung anderer Unternehmen - alles auf dem Gebiet der naturwissenschaftlichen und medizinischen Forschung und Entwicklung - die Beteiligung an Unternehmen jeglicher Art, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilienbesitz sowie die Anschaffung und Vermietung von Anlagegütern.
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zuletzt aktualisiert am 28. Januar 2022
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten,
Verwalten und Vermieten von eigenen Immobilien.
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zuletzt aktualisiert am 23. Januar 2022
Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes gegen Entgelt, Steuerberatungskanzlei,
die Steuerberatungsgesellschaft ist als landwirtschaftliche Buchstelle Mitglied im Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen - HLBS-, des Hessischen Grundbesitzerverbandes e.V.des Arbeitskreises für Steuerfragen der Wald- und Grundbesitzerverbände des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Gegenstand ist der Betrieb eines zahntechnischen
Labors, Geschäftsräume auf eigenen Immobilienbesitz
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022