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Business Knigge: Peinliche Pannen beim Geschäftsessen
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Sollte man noch Schwein essen? Wenn, dann Eichelschwein: Es lebt lange und auf viel Platz im Wald. S... mehr ... 11. Oktober 2024
HTW, WIRTSCHAFTSPRÜFUNG GMBH, WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT, KASSEL, ERFURT, Herzlich Willkommen bei der Steuerberatungsgesellschaft Schween · Montel · Fischer und Partner, In Kassel und Lutherstadt Eisleben betreuen wir mit 20 qualifizierten Mitarb, Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich
und berufsrechtlich zulässsigen Tätigkeiten gemäß
§ 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, Handels-
und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Kooperation mit
Schween Montel Fischer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft
Querfurter Straße 14
06295 Lutherstadt Eisleben
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bert&Daiber sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer seit 2005 in Darmstadt. Die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft legt den Schwerpunkt liegt auf der Betreuung mittelständischer Unternehmen., Gegenstand der Partnerschaft und die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, Prüfung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Beratung und Vertretung in Steuersachen sowie allgemeine Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
IVC ist eine auf Transactions und Financial Advisory fokussierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und M&A-Beratung. Wir analysieren und bewerten Handlungsalternativen, Vermögenswerte und ganze Un, Gegenstand des Unternehmens ist die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
- das Auftreten als Sachverständiger unter Berufung auf den Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung, u.a. auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung,
- die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die Wahrung fremder Interessen,
- die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen,
- die Beratung und Vertretung der Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften sowie
- die treuhänderische Verwaltung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 WOP § 31 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Insbesondere Prüfung und Durchführung von Treuhandaufträgen etc. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betätigung auf sämtlichen Arbeitsgebieten, die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich gemäß Paragr.2 in Verbindung mit Paragr.43a Absatz 4 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) zugelassen ist, insbesondere - die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen, - die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, - die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, - treuhänderische Tätigkeit einschließlich treuhänderischer Verwaltung . die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, - die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, - die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, - die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie - die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 i. V. m. 43a Abs. 4 WPO sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeiten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw.
Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wir verstehen Steuern! Ob Unternehmen, Veband oder Steuerzahler ? unserer Mandanten schätzen an REVDATA fachliche Kompetenz, Zuverlässigkeit und Schnelligkeit. Wir Steuerberater helfen Ihnen, mit dem Finanzamt gut klar zu kommen. REVDATA - Steuerberatung , Geschäftsgegenstand sind die für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw.
Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Handels- und
Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Geschäftsgegenstand ist die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeit, soweit der Auftraggeber seinen Sitz nicht in den neuen Bundesländern hat:
1. Vornahme von gesetzlich vorgeschriebenen sowie freiwilligen Jahresabschlußprüfungen.
2. Vornahme sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen.
3. Übernahme treuhänderischer Verwaltungen.
4. Beratung und Vertretung in steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten ausschließlich für Mandatsverhältnisse nach Ziffer 1-3.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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