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Ihr Suchergebnis für Akteure Vorschriften in Essen

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Unternehmen

ALPHA Ges. zur Prüfung und Zertifizierung von Nied

Zweck des Vereins ist die Sicherstellung hoher
Qualität von nicht - prüfzeichenfähigen Nieder-
spannungsgeräten wie z.B. Niederspannungs-
schaltgeräte, Niederspannungsschaltanlagen, Relais,
Industriesteuerungen, in Deutschland mit weltweiter
Anerkennung durch konsequente Einhaltung der
geltenden technischen Vorschriften und Nutzung
anerkannter Möglichkeiten der Prüftechnik. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Höly, Rauch u. Partner

(na), Rechtsberatung gemäß der Vorschrift der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie die Ausübung des Notaramtes nach den Vorschriften der Bundesnotarordnung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

IVC Independent Valuation & Consulting AG

IVC ist eine auf Transactions und Financial Advisory fokussierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und M&A-Beratung. Wir analysieren und bewerten Handlungsalternativen, Vermögenswerte und ganze Un, Gegenstand des Unternehmens ist die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
- das Auftreten als Sachverständiger unter Berufung auf den Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung, u.a. auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung,
- die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die Wahrung fremder Interessen,
- die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen,
- die Beratung und Vertretung der Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften sowie
- die treuhänderische Verwaltung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Altenwohnheim der Luthergemeinde e.V.

1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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KÜS - Kassel Königstor GmbH

Die Prüfung/Begutachtung von Fahrzeugen im Rahmen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation im Sinne straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften; Sachverständigentätigkeit, zum Beispiel Erstellen von Schadens- und Wertgutachten, Unfallrekonstruktionen; Tätigkeit als Fachkraft im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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Gartenbauverein Essen-Dellwig e.V.

1. a) Der Verein erstrebt den Zusammenschluß aller
am Kleingartenwesen interessierten Bürger.
b) Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung
von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung
als Bestandteil des der Allgemeinheit zugäng-
lichen öffentlichen Grün ein.
c) Er ist parteipolitisch und konfessionell
neutral.
d) Insbesondere hat er unter Beachtung des Grund-
satzes der Gemeinnützigkeit die Volksgesund-
heit und Erziehung der Jugend zur Naturver-
bundenheit zur fördern.
2. a) Der Verein verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
b) Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
c) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungs-
gemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
d) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Darüber hinaus darf kein Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
gegünstigt werden.
3. Der Verein hat seine Anerkennung als gemein-
nützige Kleingärtnerorganisation zu bean-
tragen. Er hat seine Mittel ausschließlich zur
Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere
für Ausbau und Unterhaltung seiner Klein-
gartenanlage zu verwenden.
4. Der Verein hat sich im Einvernehmen mit dem
Vorstand zur Wahrnehmung kleingärtnerischer
Belange insbesondere dafür einzusetzen, daß
in den städtebaulichen Planungen entsprechende
Ausweisungen bzw. Festsetzungen von als Dauer-
kleingartengelände geeigneten Flächen in aus-
reichendem Umfange erfolgt.
5. Der Verein überläßt aus der ihm verfügbaren
Kleingartenanlage seinen Mitgliedern ent-
sprechend den Vorschriften dieser Satzung
Einzelgärten zur kleingärtnerischen Be-
tätigung.
6. Der Verein hat seine Mitglieder im Rahmen
seiner Möglichkeiten fachlich zu beraten und
zu betreuen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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