Ihr Suchergebnis für Abgaben in Essen
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(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ( 51ff ) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Philosophie, Kultur, Kunst, Literatur, Wissenschaft und Bildung.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Veranstaltungen (Vorträge, Diskussionen, Lesungen, Arbeitskreise, Ausstellungen, Konzerte, Tagungen u.a.), die philosophische, literarische, künstlerische, naturwissenschaftliche und sozial- und zeitkritische Themen behandeln. Im Sinne des Partizipierens strebt der Verein Denkbar eine wechselseitig befruchtende Vermittlung zwischen Geistes- und Naturwissenschaften an. Diese Vermittlung soll in anregender Atmosphäre ermöglicht werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, allgemein und seiner Mitglieder, insbesondere der Jugend, und zwar nach den Grundsätzen des Amateursports zur sportlichen Ausbildung und Betätigung. Der Satzungszweck wird durch die Unterhaltung von Sportanlagen und durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar geimeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung".
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten durch ärztliche, pflegerische und medizinische Hilfeleistungen, die sie durch stationäre, teilstationäre und ambulante Untersuchungen und Behandlungen erbringt, der Erkennung, der Heilung und der Verhütung der Verschlimmerung von Erkrankungen der Atmungsorgane.
(3) Die Aufgaben gem. Abs. (2) werden insbesondere verwirklicht durch das Unterhalten und das Betreiben der Ruhrlandklinik Essen sowie den damit zusammenhängenden Einrichtungen.
(4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an gemeinnützigen oder mildtätigen Gesellschaften beteiligen, die ihrerseits Kliniken betreiben und unterhalten. Die Gesellschaft kann sich auch einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 AO bedienen und selbst Hilfsperson i.S.d. Vorschrift sein.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Interessenschwerpunkte: Allgemeines Verwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht,Baurecht, Strafrecht, Mietrecht,
Verkehrsrecht, Reisevertragsrecht
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bündnis für eine Soziale Stadt Hessen, Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977,
und zwar insbesondere durch die Förderung der Volks-
und Berufsbildung und der Erziehung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere werwirklicht durch die Pflege und Förderung des Amateursports. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch ausgaben,
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. a) Der Verein erstrebt den Zusammenschluß aller
am Kleingartenwesen interessierten Bürger.
b) Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung
von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung
als Bestandteil des der Allgemeinheit zugäng-
lichen öffentlichen Grün ein.
c) Er ist parteipolitisch und konfessionell
neutral.
d) Insbesondere hat er unter Beachtung des Grund-
satzes der Gemeinnützigkeit die Volksgesund-
heit und Erziehung der Jugend zur Naturver-
bundenheit zur fördern.
2. a) Der Verein verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
b) Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
c) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungs-
gemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
d) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Darüber hinaus darf kein Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
gegünstigt werden.
3. Der Verein hat seine Anerkennung als gemein-
nützige Kleingärtnerorganisation zu bean-
tragen. Er hat seine Mittel ausschließlich zur
Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere
für Ausbau und Unterhaltung seiner Klein-
gartenanlage zu verwenden.
4. Der Verein hat sich im Einvernehmen mit dem
Vorstand zur Wahrnehmung kleingärtnerischer
Belange insbesondere dafür einzusetzen, daß
in den städtebaulichen Planungen entsprechende
Ausweisungen bzw. Festsetzungen von als Dauer-
kleingartengelände geeigneten Flächen in aus-
reichendem Umfange erfolgt.
5. Der Verein überläßt aus der ihm verfügbaren
Kleingartenanlage seinen Mitgliedern ent-
sprechend den Vorschriften dieser Satzung
Einzelgärten zur kleingärtnerischen Be-
tätigung.
6. Der Verein hat seine Mitglieder im Rahmen
seiner Möglichkeiten fachlich zu beraten und
zu betreuen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Golfglück.de ist die Website für Ihr erstes Golferlebnis. Ob in der Golf-Erlebniswoche oder beim Golferlebnis für 19 Euro. PLZ eingeben und starten!, Zweck des Verbandes ist
1. die Förderung und Regelung der Ausübung des
Golfsports in Deutschland.
2. Seine Aufgaben sind insbesondere
- Vertretung der Interessen des Golfsports in
Deutschland und im Ausland sowie die Pflege der
internationalen Beziehungen
- Festsetzung der Spiel- und Wettspielbestim-
mungen und der Golfregeln sowie die Überwachung
der Einhaltung dieser Bestimmungen und Regeln
- Durchführung von nationalen und internationalen
Meisterschaften und Länderspielen
- Aufstellung von Mannschaften im internationalen
Sportverkehr
- Förderung des Spitzensportes mit besonderem
Augenmerk auf die Jugend
- Förderung der Heranbildung geeigneter Ausbil-
dungskräfte für den Golfsport.
3. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittel-
bar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
4. Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zweck
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Zweck des Vereins ist:
- Förderung der Erziehung und Schulbildung von
Schülern und Studenten internationaler Herkunft.
- Förderung der naturwissenschaftlichen und
geisteswissenschaftlichen Forschung.
Der Verein bietet Nachhilfeunterricht, Computerkurse und Sprachkurse an.
Der Verein ist offen für Schüler aller Nationalitäten. Ein weiteres Ziel ist es daher das interkulturelle Lernen zu fördern.
Der Verein beschäftigt hauptsächlich Lehramtsstudenten höherer Semester und pensionierte Lehrerinnen.
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt Kassel
anerkannt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024